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Strohschneider plädierte dafür, die Grundmittelversorgung nicht weiter zu vernachlässigen. Drittmittel dürften immer nur eine Ergänzung zu einer soliden Grundfinanzierung sein, auf die sich die Forschung stützen können sollte. Würde sich die Grundversorgung künftig nicht verbessern, hätte das auch Auswirkungen für die DFG. Denn die DFG würde dann in Wahrheit nicht mehr über Zusatzmittel sondern über die Frage entscheiden „forsche ich, oder forsche ich nicht“, so Strohschneider. Die Praxis, Grundmittel knapp zu halten, führe zudem immer öfter dazu, dass Forschungsvorhaben teurer veranschlagt würden, als sie eigentlich vom Forschungsinteresse her sein müssten. Da bestimme das Motto „big is beautiful“ den Antrag. Strohschneider forderte: „Die Finanzierung von Grundmitteln und Drittmitteln muss wieder in ein ausbalanciertes Verhältnis gebracht werden.“
Zudem betonte Strohschneider, dass die Universitäten für das Wissenschaftssystem „konstitutiv“, also bestimmend seien. Nur die Universitäten würden den breiten Rahmen abdecken, den so ein System bräuchte. Dazu gehöre neben dem weiten Angebot an Fächern die Nachwuchsförderung wie auch die Spitzenforschung. Zudem sprach sich Strohschneider auch für die Änderung des Grundgesetzartikels 91 b aus. Doch sagte der Präsident auch, dass dies nicht die einzige Möglichkeit sei, das Kooperationsverbot von Bund und Ländern in Wissenschaft und Forschung zu umgehen.
Strohschneider plädierte zudem dafür, auch künftig die Teilung von Forschung und Förderorganisationen bei zu behalten, damit die einzelnen Organisationen nicht in ein Konkurrenzverhältnis zueinander kämen. Ferner setzte er sich dafür ein, die Exzellenzinitiative, die 2017 nach der derzeitigen Planung ausläuft, weiter zu führen und die wettbewerblichen Elemente darin zu erhalten. Die Exzellenzinitiative ist ein Förderprogramm an Universitäten und Hochschulen.
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