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Dadurch, so heißt es zur Begründung, sollen erfolgreich arbeitende Schulen belohnt und Anreize für eine zielorientierte Arbeit aller deutschen Auslandsschulen gesetzt werden. Zugleich würden auf diese Weise Erfolge beim Aufbau deutscher Auslandsschulen abgesichert. Wie es weiter heißt, soll die Laufzeit der Förderbeiträge auf bis zu drei Jahre die Planungssicherheit der Schulträger deutlich verbessern. Zum anderen werde der Verwaltungsaufwand der fördernden Stellen und der Schulträger reduziert. Dies bedeute jedoch nicht, dass dieser Zeitraum ausgeschöpft werden müsse. Gewichtige Gründe eines Schulträgers oder der fördernden Stellen könnten eine kürzere Förderung erforderlich machen.
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