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Die Datenbank diene neben statistischen Zwecken auch der Unfallforschung sowie der Erteilung von Auskünften. Die aus dieser Bundesdatenbank gewonnen Erkenntnisse sollen ermöglichen, das Unfallgeschehen im Hinblick auf Gefahrenpotentiale, Unfallschwerpunkte und Mängel an Verkehrswegen, Schiffen und am Regelwerk zu erfassen, heißt es im Gesetzentwurf weiter.
Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme einige Änderungsvorschläge, die die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung teilweise ablehnt.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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