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Banken, sonstige Finanzinstitute und Finanzdienstleister sollen zur Herausgabe von steuerrelevanten Informationen herangezogen werden können. Sofern die Informationen nicht gegeben werden, sollen Banken und Institute mit einer Strafquellensteuer in Höhe von 50 Prozent belegt werden. Die Steuer „wird auf sämtliche Zahlungen aus Deutschland erhoben, die an nicht kooperative Finanzinstitute oder an dubiose Empfängerinnen beziehungsweise Empfänger im Ausland fließen“, fordert die Fraktion. In Doppelbesteuerungsabkommen soll der automatische Informationsaustausch in Steuersachen als verpflichtender Standard eingeführt werden. „Bestehende Abkommen mit nicht kooperativen Staaten sind zu kündigen“, wird gefordert.
Die Linksfraktion erinnert in ihrem Antrag unter anderem an die „Offshore Leaks“ genannte Veröffentlichung, die die Dimension des weltweiten Steuerhinterziehungs- und Steuerumgehungssystems offenbart habe. „Es enthüllt, wie und in welchem Umfang es Reichen in Zusammenspiel mit Finanzinstituten und Steueroasen gelingt, Steuern zu hinterziehen und durch die offensive Nutzung von Steuerschlupflöchern zu umgehen“, schreiben die Abgeordneten und verweisen auf Berechnungen von „Tax Justice Network“, wonach den Staaten weltweit mindestens 148 Milliarden Euro pro Jahr an Steuereinnahmen durch internationale Steuerhinterziehung entgehen.
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