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Die IFC hat nach Angaben der Bundesregierung die Aufgabe, die Entwicklung des Privatsektors in Entwicklungs- und Schwellenländern unter anderem durch Darlehen, Eigenkapitalbeteiligungen und Garantien zu fördern. Die Bundesrepublik ist Gründungsmitglied der Weltbank-Tochter und hält gegenwärtig einen Kapitalanteil von 5,43 Prozent.
Der Entwurf sieht vor, das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zu ermächtigen, bestimmte künftige Änderungen des IFC-Abkommens durch Rechtsverordnung in deutsches Recht umzusetzen. „Durch die rechtzeitige Unterrichtung des Bundestages vor geplanten Änderungen wird sichergestellt, dass das Parlament sich zu den geplanten Änderungen äußern und darauf Einfluss nehmen kann“, heißt es im Entwurf weiter.
Die Fraktionen von SPD und Grünen begrüßten im Ausschuss zwar die Neugewichtung der Stimmrechte der IFC-Mitgliedsländer, meldeten aber „verfassungsmäßige Bedenken“ zum Gesetzentwurf an, wie eine Vertreterin der Grünen sagte. Die parlamentarischen Rechte würden beschnitten, wenn zukünftig bestimmte Änderungen bei der IFC nicht mehr der Zustimmung des Bundestages bedürften, betonte eine Vertreterin der SPD-Fraktion. Es sei unwahrscheinlich, dass das Parlament im Vorfeld über Änderungen umfassend informiert werde.
Vertreter der Koalitionsfraktionen unterstrichen, dass die Befassung des Bundestags bei „wesentlichen Änderungen“ auch fortan gesichert sei. Die Zustimmung per Rechtsverordnung sei eine „Entbürokratisierung“, weil mit ihr bestimmte Änderungen, die im Gouverneursrat bereits entschieden wurden und damit auch für Deutschland gelten, vereinfacht in nationales Recht umgesetzt werden könnten.
Eine Vertreterin der Linksfraktion nannte die Neugewichtung der Stimmanteile bei der IFC zwar „gut“, Ziel müsse jedoch das Prinzip „ein Land - eine Stimme“ sein. Zudem forderte sie ein Ende der Beteiligung der IFC am Geschäft mit der Verbriefung von Krediten.
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