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Die Grünen-Fraktion dringt in ihrem Gesetzentwurf auf die Streichung der so genannten Optionspflicht im Staatsangehörigkeitsrecht, nach der sich hierzulande geborene Kinder ausländischer Eltern nach Erreichen der Volljährigkeit und spätestens bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres zwischen der deutschen Staatsangehörigkeit und der ihrer Eltern entscheiden müssen. Diese Regelung sei „integrationspolitisch kontraproduktiv und verfassungsrechtlich zumindest bedenklich“, argumentiert die Fraktion in der Vorlage. Überdies belaste sie die Behörden mit der „Durchführung unsinniger und aufwändiger Verwaltungsverfahren“.
Die SPD-Fraktion fordert die Bundesregierung in ihrem Antrag auf, einen Gesetzentwurf zur Abschaffung des Optionsmodells vorzulegen. Danach soll ein Kind ausländischer Eltern neben deren Staatsbürgerschaft dauerhaft auch die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten, wenn es in der Bundesrepublik geboren wird und sich mindestens ein Elternteil mit einem unbefristeten Aufenthaltstitel langjährig legal in Deutschland aufhält. Ferner soll dem Antrag zufolge bei einer Einbürgerung nicht mehr die alte Staatsbürgerschaft aufgegeben werden müssen. Vielmehr solle mehrfache beziehungsweise doppelte Staatsbürgerschaft auch bei der Einbürgerung ermöglicht werden. Zudem sollen die Einbürgerungsvoraussetzungen laut Vorlage erleichtert werden.
Nach dem Willen der Fraktion Die Linke soll die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes „mit dem Ziel umfassender Einbürgerungserleichterungen“ vorlegen. Dabei solle der Einbürgerungsanspruch „grundsätzlich nach fünfjährigem Aufenthalt bestehen“, fordert die Fraktion in ihrem Antrag. Auch sollen Mehrfachstaatsangehörigkeiten infolge einer Einbürgerung oder aufgrund der Geburt in Deutschland der Vorlage zufolge generell akzeptiert und der „Zwang zur Entscheidung für eine Staatsbürgerschaft nach Erreichen der Volljährigkeit“ entfallen. Ferner sollen laut Antrag die Einbürgerungen unabhängig vom Einkommen erfolgen und die Fähigkeit zur einfachen mündlichen Verständigung in der deutschen Sprache dabei ausreichend sein. Zudem soll den Antragsstellern zufolge unter anderem die Teilnahme an Staatsbürgerschaftskursen keine Einbürgerungsvoraussetzung sein.
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