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Projektvorschläge könnten ausschließlich innerhalb thematisch fokussierter, zeitlich beschränkter Bekanntmachungen von Förderrichtlinien eingereicht werden. Diese würden im Bundesanzeiger und unter www.bmbf.de veröffentlicht. Es handele sich um ein Wettbewerbsverfahren. Gefördert würden ausschließlich Projekte der anwendungsorientierten Grundlagenforschung in Form einer Anteilsfinanzierung durch nicht rückzahlbare Zuwendungen. Aufträge würden nicht erteilt. Die Verwertung der Ergebnisse obliege den Zuwendungsempfängern. Sie verpflichten sich, dass diese Ergebnisse nach Projektende grundsätzlich in Deutschland zur Mustererkennung verwertet werden.
Ziel der Mustererkennung sei die Erforschung innovativer Verfahren zur automatischen Erfassung, gezielten Erkennung und Verarbeitung von Daten aus unterschiedlichen Quellen. Diese sollten der zivilen Sicherheit dienen. Darüber hinaus soll die Sicherheit von Zugängen zu sensiblen Anwendungen oder zu einer Infrastruktur verbessert werden. Behörden sollen bei der Ermittlung von Straftätern unterstützt werden. Im Vordergrund stehen laut Bundesregierung präventive Lösungen unter besonderer Berücksichtigung des Datenschutzes und der sozialen Akzeptanz der Technologien.
Durch das Projekt „Mustererkennung und Video Tracking: sozialpsychologische, soziologische, ethische und rechtswissenschaftliche Analysen (MuVit)“ würden die Verbundvorhaben bei der Entwicklung von Mustererkennungs-Technologien begleitet und Fragen der Anwendung im Zusammenhang von Werten wie Freiheit, Sicherheit, Menschenwürde und Recht auf Privatssphäre untersucht. Laut Bundesregierung sei es das Ziel dieses Projekts, Kriterien herauszuarbeiten, wie die Entwicklung und der Einsatz von Systemen zur Mustererkennung den gesellschaftlichen, ethischen und rechtlichen Anforderungen genügen können, um schließlich Lösungen anbieten zu können.
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