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Mit dem beschleunigten Ausbau der Stromnetze soll auf die Strukturveränderungen durch die Energiewende reagiert werden. Angesichts des zügigen Ausbaus der erneuerbaren Energien und der sukzessiven Abschaltung der verbleibenden Kernkraftwerke müsse der im Norden Deutschlands erzeugte Strom aus Windenergieanlagen und neuen konventionellen Kraftwerken zu den Verbrauchsschwerpunkten im Süden und Westen Deutschlands geleitet werden heißt es in dem Entwurf. Darin wird für insgesamt 36 Planungen für den Bau von Höchstspannungsleitungen die energiewirtschaftliche Notwendigkeit und der vordringliche Bedarf festgestellt. „Um das Verfahren zur Realisierung der Vorhaben zu beschleunigen, wird weiterhin eine Rechtswegverkürzung herbeigeführt“, schreibt die Regierung. Künftig gibt es mit dem Bundesverwaltungsgericht nur noch eine Instanz für Rechtsstreitigkeiten mit Bezug auf Vorhaben des Bundesbedarfsplans. Für die Realisierung der in den Bundesbedarfsplan aufgenommenen Vorhaben werden Kosten in Höhe von schätzungsweise zehn Milliarden Euro entstehen, schreibt die Bundesregierung. Dabei seien Mehrkosten für Erdkabel noch nicht berücksichtigt.
Ein Vertreter des Bundesrates hatte zuvor einen Gesetzentwurf der Länder (17/11369) vorgestellt, der das Ziel hat, den Vorrang der Erdverkabelung beim Ausbau der Stromnetze deutlicher als bisher im Energiewirtschaftsrecht zum Ausdruck zu bringen. In ihrem Entwurf schreiben die Länder, obwohl die Erdverkabelung unter bestimmten Voraussetzungen die Vorzugsvariante sei, werde dies von den Vorhabenträgern in Frage gestellt. Man wolle den Vorrang für die Erdverkabelung im 110-Kilovolt-Bereich, erklärte der Vertreter des Bundesrates und verwies auf die Proteste gegen den Bau von Freileitungen. Ohne Akzeptanz der Bevölkerung werde es jedoch keine Energiewende und keine Leitungen geben, sagte er auf Fragen der Fraktion Die Linke nach Bürgerprotesten. Der Gesetzentwurf des Bundesrates wurde mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen abgelehnt, während die drei Oppositionsfraktionen dafür stimmten.
Ein Sprecher der CDU/CSU-Fraktion bezeichnete die jetzige Regelung für die Erdverkabelung im 110-Kilovolt-Bereich als ausreichend. Die FDP-Fraktion stellte besonders heraus, dass verbindliche Netzverknüpfungspunkte beschlossen worden seien. Die Erdverkabelung sah die Fraktion als Ausnahmemöglichkeit an, weil es dadurch zu Eingriffen in die Natur komme. Außerdem müsse der Netzausbau finanzierbar bleiben.
Die SPD-Fraktion verlangte, den Investitionsstau beim Leitungsbau aufzulösen. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erkannte qualitative Fortschritte. Allerdings sei bei der Erarbeitung nicht auf den verstärkten Ausbau der Windenergie im Süden und auf den Ausbau der Bioenergie eingegangen worden. Schwerer wiege, dass die Erdverkabelung auf zwei Pilotprojekte beschränkt bleibe. Und die Rechtswegeverkürzung auf eine Instanz werde nichts bringen.
Der Ausschuss lehnte mit Koalitionsmehrheit drei Oppositionsanträge ab. So wollte die SPD-Fraktion den Netzausbau bürgerfreundlich und zukunftssicher gestalten (17/12681), und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wollte den Ausbau der Übertragungsnetze durch eine Deutsche Netzgesellschaft und finanzielle Bürgerbeteiligung (17/12518) voranbringen. Die SPD-Fraktion verlangte zudem Änderungen an der Anreizregulierungsverordnung (17/12214), um die Strom-Versorgungssicherheit in Deutschland zu stärken.
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