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Aus Sicht der Nationalen Anti-Doping-Agentur (NADA) ist ein solches Strafmaß „unverhältnismäßig“, wie die Vorstandsvorsitzende Andrea Gotzmann vor dem Ausschuss deutlich machte. Die NADA-Chefin kritisierte zugleich, dass in dem Entwurf des neuen WADA-Codes der Schutz von Minderjährigen nicht ausdrücklich festgeschrieben sei und der Prävention zu wenig Raum gegeben werde. Auch die Verkürzung des Zeitrahmens von 18 auf 12 Monate, indem ein Athlet drei Verstöße (Strikes) gegen die Meldepflichten haben darf, bevor ein Verfahren der Nationalen Anti-Doping-Agenturen eingeleitet werden muss, bewertet die NADA-Vorstandsvorsitzende kritisch. Zudem forderte sie Verbesserungen beim Datenschutz. „Der Code ist in der derzeitigen Form nicht mit deutschem Recht vereinbar“, sagte Gotzmann.
Was den Datenschutz und den Strafrahmen angeht, so teilten die Abgeordneten die Skepsis der NADA. Die Veröffentlichung von Meldedaten der Sportler in Drittstaaten sei nicht erforderlich und unverhältnismäßig, hieß es. Eine vierjährige Sperre wiederum könne als Berufsverbot betrachtet werden und somit gegen das Grundgesetz verstoßen.
WADA-Justiziar Niggli machte deutlich, dass es bei dem Code um ein weltweit geltendes Regelwerk gehe. „Wir versuchen, soviel wie möglich an Datenschutz zu berücksichtigen“, sagte er. Einige Forderungen seien jedoch unrealistisch. „Wir können nicht akzeptieren, dass keine Daten von den Sportlern mehr erhoben werden dürfen“, stellte Niggli klar. Auch die Skepsis hinsichtlich der Vierjahres-Sperre teilte er nicht. Das Zivilrecht lasse auch in anderen Bereichen Berufsverbote zu, sagte er und verwies auf Ärzte, denen die Approbation entzogen wird oder Rechtsanwälte, die ihre Zulassung verlieren können. „Das müsste mit deutschem Recht vereinbar sein“, urteilte der WADA-Vertreter.
Niggli ging auch auf weitere geplante Änderungen im WADA-Code ein. So sollen künftig die Kontrollverfahren effizienter sein und die Ressourcen intelligent verwendet werden. Konkret bedeute dies, dass speziell nach den für die bestimmte Sportart relevanten Wirkstoffen gesucht werden solle. Was die Finanzierung angeht, so erwarte die WADA eine Erhöhung des europäischen Beitrages, die es in den vergangenen zwei Jahren mit Verweis auf die wirtschaftliche Situation nicht gegeben habe. „Wir hoffen auf eine stetige Erhöhung in der Zukunft“, sagte Niggli. Was die Frage nach einer Verfolgung von Doping-Tätern durch die Sportsgerichtsbarkeit versus der staatlichen Verfolgung angeht, so sprach sich der WADA-Justiziar für ein paralleles Vorgehen aus. Die Sportgerichtsbarkeit, so Niggli, habe den Vorteil, dass man zu schnelleren Urteilen gelangen könne, als es in Strafverfahren der Fall sei. Zugleich könnten aber die Möglichkeiten der staatlichen Verfolgung von Vorteil sein. Sein Fazit lautete daher: Die Sportgerichtsbarkeit sollte Vorrang vor staatlicher Verfolgung haben.
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