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Zum Auftakt der Zeugenvernehmungen betonte Dirk Spliethoff vom Düsseldorfer Landeskriminalamt (LKA), die Sprengstoffexperten dieser Behörde seien nur für die Analyse von Bombenmaterial und daraus abzuleitende Schlussfolgerungen zuständig. Aufgabe sei die „akribische Tatortarbeit“. Der 2004 über den sogenannten „Tatmittelmeldedienst“ des BKA gestartete Abgleich mit den bei anderen Attentaten verwandten Sprengstoffmaterialien habe keine weiterführenden Erkenntnisse gebracht. Der LKA-Beamte nannte es aus heutiger Sicht einen Fehler, diesen Vergleich damals rückwirkend nur für fünf Jahre und damit bis 1999
beantragt zu haben. 1998 war in einer von Böhnhardt, Mundlos und Beate Zschäpe genutzten Jenaer Garage Bombenmaterial entdeckt worden.
Spliethoff sagte, erst jetzt bei seiner Vernehmung im Ausschuss erfahren zu haben, dass die BKA-Datei, in der neben Sprengstoffanalysen eventuell bekannte Täter und Bekennerschreiben vermerkt sind, auch mit Begriffen wie „rechtsradikal“ abgefragt werden könne. Mehrere Abgeordnete kritisierten nicht die LKA-Sprengstoffexperten mit ihrem eingegrenzten Auftrag, sondern die in Köln zuständigen Fallermittler, die nicht auf die Idee naheliegender Suchbegriffe für die BKA-Datei gekommen seien. Das sei „ein bisschen tragisch“, so Binninger. Da auf einem Bild ein junger Mann erkennbar sei, der sich auf einem Fahrrad mit einem Koffer vom Tatort entferne, hätte man auf eine Dateiabfrage über die Wörter „männlich“ und „Koffer“ kommen müssen. Wenn wie 2004 in Köln-Mülheim die über 20 verletzten Opfer allesamt Ausländer sind, sei auch der Suchbegriff „rechtsradikal“ naheliegend, meinte der CDU-Abgeordnete. Diese Kombination hätte auf das seit dem Bombenfund von Jena 1998 in der BKA-Datei registrierte Trio verweisen können.
SPD-Obfrau Eva Högl: „Man hätte mehr erfahren können.“ Der FDP-Abgeordnete Serkan Tören bemängelte es als „klaren Fehler“, dass in der BKA-Datei nur Fälle aus Deutschland aufgelistet und keine Recherchen im Ausland möglich seien. Hans-Christian Ströbele von den Grünen wies darauf hin, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz nach dem Kölner Anschlag einen Sprengstoffvergleich mit einem ähnlichen Attentat in England vorgenommen habe – was Spliethoff nicht bekannt war.
Als einen „Tiefpunkt“ bei der Aufklärungsarbeit des Ausschusses bezeichnete Binninger die „bittere“ Erkenntnis, dass die Ermittler erst jüngst im März 2013 und nicht sofort nach dem Anschlag von Mülheim die beiden Polizisten befragt haben, die als erste in der Keupstraße waren. Die zwei Beamten hätten 2004 möglicherweise Hinweise auf die Täter geben können. Stefan Voß schilderte den Abgeordneten, wie er mit einem Kollegen in der Mülheimer Schanzenstraße im Auto einen normalen Streifendienst absolvierte und wie sie dann nach einer Detonation sofort in die nahegelegene Keupstraße eilten, wo sie sich zunächst um Absperrungen gekümmert hätten. Binninger sagte, einer der Täter habe sich auf dem Rad in Richtung Schanzenstraße entfernt, wo ihn die beiden Polizisten vielleicht hätten wahrnehmen können. Aus den Reihen des Ausschusses
wurde moniert, dass Voß und seinem Kollegen auch nie die Videoaufnahme präsentiert wurde, die den mutmaßlichen Täter
bei seiner Flucht festgehalten hat. Der Zeuge sagte, er sehe dieses Bild jetzt zum ersten Mal.
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