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Die Bemühungen einzelner Datenschutzaufsichtsbehörden, global agierende Internetkonzerne zur Einhaltung der Datenschutzbestimmungen zu verpflichten“, stoßen dem Bundesbeauftragten zufolge „schnell an Grenzen“. Dieses „nationale Vakuum“ könne nur von europäischer Ebene gefüllt werden.
Auch wenn die von der EU-Kommission vorgelegten Vorschläge „verbesserungs- und diskussionsbedürftig“ seien, handele es sich dabei um ein „sehr ambitioniertes und wichtiges Vorhaben“, heißt es in dem Bericht weiter. Personenbezogene Daten könnten angesichts der Globalisierung von Datenströmen nur effektiv geschützt werden, wenn die Rechtsvorschriften mindestens europaweit harmonisiert, die grenzüberschreitende Koordinierung der Datenschutzaufsicht verbessert und wirksamere Sanktionsmöglichkeiten bei Verstößen gewährleistet werden.
Schaar verweist zugleich darauf, dass der Datenschutz seit Inkrafttreten des EU-Vertrags von Lissabon ein europäisches Grundrecht sei. Deshalb sei es auch konsequent, dass das EU-Datenschutz-Paket nicht nur die Wirtschaft, sondern auch den öffentlichen Sektor umfasse. Neben einer Datenschutz-„Grundverordnung“ solle der Datenschutz bei Polizei- und Justizbehörden durch eine eigene Richtlinie garantiert werden. Bei deren Umsetzung in deutsches Recht müssten die „vom Bundesverfassungsgericht formulierten Anforderungen weiterhin gewährleistet bleiben“.
Den Angaben zufolge haben sich in den Jahren 2011 und 2012 mehr als 9.700 Bürger an den Bundesbeauftragten gewandt. Dessen 85 Mitarbeiter haben laut Schaar 106 Kontrollen bei öffentlichen Stellen des Bundes vorgenommen, wobei 15 Beanstandungen ausgesprochen wurden.
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