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Nach dem Willen der SPD-Fraktion soll mit dem Gesetz geregelt werden, dass Bundesbehörden gegenüber Vertretern der Presse und des Rundfunks zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgabe Auskünfte erteilen müssen, wenn der Auskunft keine Geheimhaltungsvorschriften entgegenstehen. Auskünfte sollen zudem nur dann verweigert werden können, wenn die Durchführung von schwebenden Gerichtsverfahren vereitelt, erschwert oder verzögert wird, schutzwürdige Privatinteressen verletzt werden oder die Veröffentlichung der angeforderten Informationen öffentliche Interessen gefährden oder schädigen.
Die Sozialdemokraten verweisen in der Vorlage auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 20. Februar dieses Jahres, in dem die Richter festgelegt haben, dass die Pressegesetze der Bundesländer auf Bundesbehörden nicht anwendbar sind. Deshalb müsse der Bund gesetzliche Regelungen erlassen, um den presserechtlichen Auskunftsanspruch gegenüber Bundesbehörden zu klären.
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