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Die Sachverständigenliste: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken, Bundesverband deutscher Banken, Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands, Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände, Deutsche Bundesbank, Deutscher Industrie- und Handelskammertag, Deutscher Sparkassen- und Giroverband, Europäische Kommission (Kai Gereon Spitzer), Finance Watch, Professor Günter Franke (Universität Konstanz), Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft, Professor Hartmann-Wendels (Universität Köln), Alexander Stuwe (München), Verband der Auslandsbanken in Deutschland, Verband deutscher Pfandbriefbanken.
Grundlage der Anhörung ist der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie über den Zugang zur Tätigkeit von Kreditinstituten und deren Beaufsichtigung sowie die EU-Verordnung über die Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute (17/10974, 17/11474). Die darin enthaltenen neuen Eigenkapitalvorschriften für Banken sehen unter anderem vor, dass das „harte Kernkapital“ der Finanzinstitute erhöht wird. Außerdem sollen Banken in wirtschaftlich besseren Zeiten verpflichtet werden können, zusätzliches Kapital aufzubauen, um für Konjunkturschwankungen besser vorzubeugen. Der gesamte Prozess wird als „CRD IV“ bezeichnet.
Zuhörer werden gebeten, sich im Sekretariat des Ausschusses mit vollständigem Namen und Geburtsdatum per E-Mail (finanzausschuss@bundestag.de) sowie der Nummer ihres Personaldokuments anzumelden. Zur Sitzung muss das Personaldokument mitgebracht werden.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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