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Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts könnten die Länder durch ihre Pressegesetze Bundesbehörden jedoch nicht zu Auskünften gegenüber der Presse verpflichten, heißt es in der Vorlage weiter. Die Gesetzgebungskompetenz hierfür liege ausschließlich beim Bund. Mache dieser „wie bisher hiervon keinen Gebrauch, gibt es keine einfachgesetzliche Ausformung eines Presseauskunftsanspruchs auf Bundesebene“, so dass sich Journalisten „einzig auf die Pressefreiheit des Artikels 5 des Grundgesetzes (GG) stützen können“. Dieser beinhalte jedoch dem Bundesverwaltungsgericht zufolge lediglich einen „Minimalstandard“.
In der Anfrage erkundigen sich die Abgeordneten auch danach, ob die Bundesregierung es für hinnehmbar hält, dass es keine einfachgesetzliche Verpflichtung von Bundesbehörden zu Auskünften an Pressevertreter gibt. Ferner fragen sie unter anderem, wie viele der zwischen 2010 und 2012 von Pressevertretern eingereichten Auskunftsersuchen von der Bundesregierung nicht oder nur teilweise beantwortet wurden.
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