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In dem Antrag wird die Bundesregierung aufgefordert, sich bei den Beratungen über die EU-Tabakprodukterichtlinie für eine Beibehaltung der in dem Richtlinienvorschlag enthaltenen bildgestützten Warnhinweise für Produkte wie Zigaretten und Tabak zum Selbstdrehen einzusetzen. „Die in dem Richtlinienvorschlag in Artikel 18 enthaltene Einstufung der meisten gebräuchlichen elektronischen Zigaretten als Arzneimittel ist hingegen nicht verhältnismäßig, da er im Vergleich zu Zigaretten eine strengere Regulierung bedeutet und derzeit ein vollständiges Verbot dieser Produkte zur Konsequenz hätte“, schreibt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und verweist darauf, dass dies unter dem Aspekt der Schadensminderung beziehungsweise der Verringerung von Gesundheitsrisiken nicht sinnvoll sei.
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