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Die Fraktion will daher wissen, welche Konsequenzen die Bundesregierung aus den in einem Bericht der Europäischen Kommission aus dem Jahr 2007 festgestellten Mängeln im Hinblick auf die Bedürfnisse besonders schutzbedürftiger Menschen zieht. Laut Bericht hätten sie einen „unzureichenden Zugang zu medizinischer Versorgung“, zudem gebe es einen „Mangel an besonderer Behandlung für Opfer von Folter und Gewalt bei unzureichender Kostenübernahme“.
Die Bundesregierung soll Auskunft darüber geben, wie sie einerseits die Datenlage zur gesundheitlichen Versorgung von Folteropfern und traumatisierten Flüchtlingen verbessern will und ob sie ein Verfahren „zur Ermittlung dieser besonders vulnerablen Flüchtlingsgruppen eingerichtet“ hat. Gefragt wird zudem, in welchem Maße die Regierung die Gesundheitsversorgung für Flüchtlinge „über eine minimale Versorgung von Akuterkrankungen“ hinaus ausbauen will und welche Maßnahmen sicherstellen sollen, dass auch die wachsende Gruppe der „Menschen ohne Papiere“ mit „wenigstens einer medizinischen Grundversorgung erreicht wird“.
Die Grünen wollen auch wissen, welche Schlussfolgerungen die Regierung aus der Tatsache zieht, „dass die derzeit vorhandenen Psychosozialen Behandlungszentren nach eigenen Angaben lediglich 15 Prozent des Bedarfs decken können“ und wie sie erreichen will, dass Flüchtlinge den nötigen Zugang zu qualifiziertem Gesundheitspersonal mit ausreichenden
Fremdsprachenkenntnissen und psychotherapeutischen Fachkenntnissen im Bereich Traumafolgen erhalten.
In ihrer Vorbemerkung zur Anfrage stellen die Parlamentarier fest, neben dem mangelnden Personal gebe es auch eine „prekäre und instabile Mischfinanzierung“ bei der Versorgung der Flüchtlinge. Weil staatliche Mittel in der Regel nur projektbezogen und zeitlich begrenzt bewilligt würden, fehlten „langfristige strukturelle Förderungen“.
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