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Auf die Frage, wie die Bundesregierung tierschutzgerechtes, jagdliches Töten definiere, heißt es: „Tierschutzgerechtes Töten ist dann gegeben, wenn das Tier nach dem Beschuss so wenig wie möglich leiden muss und so schnell wie möglich verstirbt.“ Jagdmunition müsse „schnell und sicher töten“, und es dürfe von ihr keine zusätzliche Gefährdung für Jäger, Treiber und Hunde im gewöhnlichen Jagdbetrieb ausgehen.
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