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Eine solche Abschaffung „noch in dieser Legislaturperiode“ fordert hingegen der Bayrische Hausärzteverband. „Diese aus ethischen Gründen abzulehnende Refinanzierungsklausel würde das Ende der hausarztzentrierten Versorgung bedeuten“, urteilte Verbandspräsident Dieter Geis vor dem Ausschuss. Angesichts eines zunehmenden Hausärztemangels in Deutschland sei es richtig, auf Hausarztverträge zu setzen. Damit könne man eine hohe Qualität für die Patienten und zugleich eine angemessenes und sicheres Honorar für die Ärzte garantieren. Die Streichung der Refinanzierungsklausel sei jedoch wichtig, um den Vertragspartnern den vollen Handlungsspielraum zurück zu geben. Was die Einsparungen angeht, so sei auch nicht klar, wo diese erfolgen sollten. „Die Zitrone ist schon ausgequetscht“, sagte Geis mit Blick auf die ohnehin schon festgeschriebenen Verpflichtungen zur Einsparung auf dem Medikamentensektor. Der Verbandsvertreter verwies zudem auf Prognosen, wonach im Jahr 2020 bis zu 7.000 Hausarztpraxen fehlen würden. Dem müsse entgegengesteuert werden, forderte er.
BMG-Staatssekretär Ilka machte deutlich, dass die Bundesregierung zu diesem Zweck schon verschiedene Maßnahmen beschlossen habe. So habe man im Versorgungsstrukturgesetz Möglichkeiten geschaffen, um eine stärkere Regionalisierung der Entscheidungen zu ermöglichen. „Das geschah vor allem mit Blick auf die Unterschiede von Stadt und Land“, erläuterte Ilka. Zudem gebe es an immer mehr Universitäten Bestrebungen, den Hausarztberuf stärker in den Fokus zu rücken. Der Staatssekretär trat auch der unter anderem von dem Petenten geübten Kritik an der Abschaffung der Praxisgebühren entgegen. Diese habe die Erwartungen nicht erfüllt, sagte Ilka.
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