Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Mai 2013
Konkret sollen nach dem Gesetzentwurf Verträge, die per Telephon zu Gewinnspieldiensten getätigt werden, nur dann Rechtskraft erlangen, wenn sie zusätzlich schriftlich bestätigt werden. Untersagen will die Vorlage Werbeanrufe, die von automatischen Anrufmaschinen stammen. Ein Dorn im Auge sind der Regierung auch überteuerte Abmahngebühren. Deshalb soll künftig bei einer ersten Abmahnung der Streitwert im Prinzip auf 1000 Euro begrenzt werden. Diese Regelung würde beispielsweise im Falle eines ersten, nicht legalen Downloads im Internet die Abmahnkosten im Rahmen halten. Allerdings soll es im begründeten Einzelfall Ausnahmen von der Begrenzung des Regelstreitwerts auf 1000 Euro geben können.
Die Regierung gibt sich überzeugt, dass diese und andere Vorschläge zu einem "deutlich verbesserten Schutz" der Bürger von unseriösen Geschäftspraktiken führen.
Auch unterwegs aktuell informiert mit der kostenlosen App "Deutscher Bundestag" und unter m.bundestag.de.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Jörg Biallas
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Alexander Heinrich, Claudia Heine, Michael Klein, Claus Peter Kosfeld, Hans Krump, Hans-Jürgen Leersch, Annette Sach, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein