Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Mai 2013
Zur Begründung schreibt die SPD, dass Kinder zwar schon nach geltendem Recht Träger von Grundrechten seien. Das Verhältnis von Kindergrundrechten und Elternrecht bestimme sich in der Verfassung jedoch einseitig vom Elternrecht her. Das Grundgesetz erwähne Kinder "nur als Objekte der Pflege und Erziehung der Eltern". Der Gesetzentwurf verweist auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1968, wonach Kinder selbst Träger subjektiver Rechte, Wesen mit eigener Menschenwürde und einem eigenen Recht auf Entfaltung ihrer Persönlichkeit seien. Das Grundgesetz, so die SPD, trage in seiner jetzigen Fassung diesem Urteil nicht Rechnung.
Auch unterwegs aktuell informiert mit der kostenlosen App "Deutscher Bundestag" und unter m.bundestag.de.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Jörg Biallas
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Alexander Heinrich, Claudia Heine, Michael Klein, Claus Peter Kosfeld, Hans Krump, Hans-Jürgen Leersch, Annette Sach, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein