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Die von der SPD (17/8613), der Linken (17/1412) und den Grünen (17/5933) eingebrachten Gesetzentwürfe unterscheiden sich zwar im Detail, haben jedoch die gleiche Stoßrichtung. Kritisiert wird, dass nach geltendem Recht nur der Stimmenkauf und –verkauf bei Wahlen strafbar sei. Künftig müsse es aber generell als Bestechlichkeit strafbar sein und auch mit Haftstrafen geahndet werden können, wenn ein Abgeordneter einen Vorteil annimmt, fordert oder sich versprechen lässt, sofern er sich bei der Wahrnehmung seines Mandats im Interesse derer verhält, die ihm einen Vorteil zukommen lassen. Umgekehrt sollen sich auch jene strafbar machen, die Parlamentarier in diesem Sinne bestechen. SPD, Linke und Grüne fordern zudem, eine UN-Konvention gegen Korruption im deutschen Recht zu verankern. Nach dem Willen der SPD würden indes „parlamentarische Gepflogenheiten“ nicht als strafbar gelten, wozu etwa die Bewirtung bei kulturellen, sportlichen und Festveranstaltungen oder die Übernahme von Übernachtungskosten bei Tagungen gehören sollen.
Korruption und entsprechende Skandale würden das Vertrauen in die Integrität von Volksvertretern erschüttern und das Ansehen der Politik insgesamt beschädigen, betont die Opposition. Ohne das Vertrauen der Bürger könne aber das parlamentarische System nicht funktionieren.
Union und FDP machen gegen die drei Gesetzentwürfe verfassungsrechtliche Bedenken geltend. Man müsse unterscheiden zwischen Amtsträgern, die an das Gesetz gebunden seien, und dem freien Abgeordnetenmandat. Ein Volksvertreter könne auch völlig einseitige Interessen vertreten, beispielsweise könnten einem Parlamentarier Stimmen bei den nächsten Wahlen in Aussicht gestellt werden, sofern er sich für bestimmte Projekte einsetze. Vor diesem Hintergrund sei Bestechung bei Abgeordneten rechtlich schwer zu fassen. Die Koalition bemängelt zudem, dass der SPD-Entwurf den Begriff „parlamentarische Gepflogenheiten“ nicht präzise definiere. Im Übrigen stünden Volksvertreter in der Öffentlichkeit stets unter kritischer Beobachtung. Ein Mandatsverlust wegen Fehlverhaltens könne schwerer wiegen als eine Verurteilung.
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