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Sie fordern die Bundesregierung deshalb auf, die Finanzierung innerhalb einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe verlässlich zu regeln. Die Bundesländer sollten außerdem darin unterstützt werden, ihre Bedarfsplanung zu verbessern und Qualitätsstandards gemeinsam mit den Einrichtungen zu entwickeln. Durch eine solche Qualitätssicherung würden bundesweit vergleichbare Standards geschaffen, heißt es in dem Antrag. Davon könnten bisher unzureichend ausgestattete Arbeitsbereiche wie die Betreuung von Kindern und die Arbeit mit Sucht- und psychisch Erkrankten sowie anderweitig beeinträchtigten Frauen profitieren, so die Hoffnung der Grünen. Sie regen darüber hinaus an, die Leistungsansprüche der Betroffenen innerhalb des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch zu entbürokratisieren und neu zu regeln.
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