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Der Menschenrechtsrat überprüft regelmäßig die Menschenrechtslage in allen Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen. Die Bundesrepublik hat das seit 2007 bestehende Verfahren erstmals im Jahre 2009 durchlaufen. Der Menschenrechtsrat wird nun Empfehlungen ausarbeiten, die Deutschland annehmen oder ablehnen kann. Der Vertreter des Auswärtigen Amtes sagte, bis September werde die Bundesrepublik zu den Empfehlungen Stellung nehmen.
Er unterstrich, dass die Vertreter einer Reihe von Staaten, darunter der Türkei, insbesondere die dem „Nationalsozialistischen Untergrund“ zugeschrieben Morde und die Pannenserie der Behörden bei der Aufklärung in den Mittelpunkt ihrer Fragen und Empfehlungen stellten. Weitere Themen waren die Integration von Einwanderern und deren Kindern und die Geschlechtergerechtigkeit etwa in Bezug auf die Entlohnung.
Daneben hätten eine Reihe von Staaten „politische Fragen“ gestellt: So hätten Russland und Weißrussland Polizeigewalt in Deutschland thematisiert, Nordkorea Einschränkungen bei der Versammlungsfreiheit moniert. Der Vertreter des Auswärtigen Amtes verteidigte in diesem Zusammenhang auf einige kritische Nachfragen der Abgeordneten im Ausschuss den Kerngedanken des Überprüfungsverfahrens: Auch wenn solche Fragen manch einem merkwürdig vorkommen können, böten die Äußerungen in der Anhörung eine „Bezugsgröße“ und „Berufungsgrundlage“ unter den Staaten – und nicht zuletzt die Gelegenheit zur Gegenfrage an den Fragesteller.
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