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Konkret fordert die Fraktion, die volle steuerliche Absetzbarkeit von Vorstands- und sonstigen Managereinkommen einschließlich Boni und Abfindungen auf 500.000 Euro im Jahr zu begrenzen. Von jenen Beträgen, die 500.000 Euro übersteigen, sollen höchstens 50 Prozent steuerlich geltend gemacht werden können. Zudem verlangt die SPD, im Aktiengesetz Aufsichtsräte zu verpflichten, in den jeweiligen Unternehmen ein Verhältnis zwischen Vorstandsvergütungen und Arbeitnehmereinkommen zu bestimmen und im Jahresabschluss zu veröffentlichen: Die dabei festzulegende Höchstgrenze für die Relation zwischen der Gesamtvergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder und dem durchschnittlichen Arbeitnehmereinkommen dürfe durch die vertraglichen Vorstandsvergütungen nicht überschritten werden. Bei Managergehältern verlangt der Antrag überdies die Festlegung eines Maximalverhältnisses zwischen Grundgehalt und Boni. Für den Fall, dass sich die wirtschaftliche Lage eines Unternehmens verschlechtere, müsse das Aktiengesetz in Zukunft zwingend eine Herabsetzung von Vorstandsbezügen vorschreiben.
Zur Begründung dieses Vorstoßes heißt es im Antrag, Managergehälter ließen oftmals den „Zusammenhang zwischen wirtschaftlichem Erfolg, persönlichem Risiko und Einkommen vermissen“. Dies gelte auch für Millionenabfindungen beim Ausscheiden von Vorstandsmitgliedern oder bei Firmenzusammenschlüssen. Das 2009 verabschiedete „Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung“ habe zwar in Teilbereichen Wirkung gezeigt, das Ansteigen dieser Einkünfte aber nicht verhindern können. Aus Sicht der SPD richtet ein zu starkes Gewicht variabler und vor allem kurzfristig kalkulierter Vergütungsbestandteile das unternehmerische Handeln zu sehr auf Risiken und kurzfristige Erfolge aus. Dies gelte nicht nur für die Finanzbranche, sondern auch für andere Wirtschaftsbereiche.
Zu hohe Vorstandseinkünfte und falsche Vergütungsstrukturen würden von immer mehr Bürgern nicht akzeptiert, schreibt die SPD. Dies zeige auch die Schweizer Volksabstimmung über die „Abzocker-Initiative“. Die eidgenössische Lösung, in börsennotierten Unternehmen die Hauptversammlung über Managergehälter befinden zu lassen, lehnt der Antrag jedoch für Deutschland ab. In solchen Hauptversammlungen würden häufig Banken, institutionelle Anleger und internationale Investoren dominieren, die vor allem hohe Renditen und nicht die Begrenzung von Vorstandsvergütungen im Blick hätten. Für die Fraktion ist in Deutschland hingegen der Aufsichtsrat der richtige Ort für Beschlüsse über Managergehälter, da diesen Gremien in mitbestimmten Betrieben mit mehr als 500 Beschäftigten auch Arbeitnehmervertreter angehören.
Die SPD plädiert dafür, bei Managern von vornherein Vergütungen anzustreben, die leistungs- und marktgerecht seien, die kurzfristige und risikoreiche Entscheidungen finanziell unattraktiv machten sowie in der Höhe „angemessen und transparent sind“. Solche Gehaltsstrukturen müssten auch von den Beschäftigten einer Firma mitgetragen werden und dürften von den Steuerzahlern nur in begrenzter Höhe mitfinanziert werden.
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