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Die Regelung ist nach Angaben der Länder wegen eines zivilgerichtlichen Verfahrens notwendig geworden. In dem Verfahren wurde das Verhandlungsmandat des Pressegrossoverbandes über Handelsspannen mit den Verlagen für seine Mitglieder als kartellrechtlich unzulässig angesehen. Um die Branchenvereinbarungen abzusichern, soll jetzt eine Freistellung vom Kartellverbot vorgenommen werden. „Eine zentrale Grundvoraussetzung für die Vielfaltssicherung unserer Medienlandschaft ist neben den gesetzlichen Vorgaben eine funktionierende, flächendeckende und diskriminierungsfreie Vertriebsstruktur für Presseerzeugnisse“, begründet der Bundesrat seine Initiative.
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