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In einer Stellungnahme zum Vorstoß des Bundesrats schreibt die Bundesregierung, „nach herrschender Meinung und Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts“ bedürfe es zur Einführung des Rechts auf Eheschließung auch für Personen gleichen Geschlechts einer Änderung des Grundgesetzes. Innerhalb der Regierung sei die Meinungsbildung zu diesem Thema noch nicht abgeschlossen.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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