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Die Linke fordert in ihrem Antrag die Bundesregierung auf, unter Beteiligung der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite sowie der Vertragsparteien und Patientenvertreter eine Regelung zu entwickeln, „nach der durch überprüfbare Mindeststandards bei der Personalbemessung in der stationären Pflege zusätzliche reguläre Beschäftigungsverhältnisse in den Krankenhäusern geschaffen werden“, die geeignet seien, „eine humane Pflege und gute Arbeitsbedingungen zu gewährleisten“. Gleichzeitig sollen Regelungen getroffen werden, um bundesweit entstehende Mehrkosten zu kompensieren. Abschläge bei der Vergütung sollen zudem „wirksame Sanktionsmöglichkeiten“ gegenüber den Krankenhäusern schaffen, die die Mindestpersonalbemessung verletzten.
Nicht zuletzt durch die Einführung der diagnosebezogenen fallgruppenbasierten Vergütung, bei der jeder Behandlungsfall durch eine Vergütungspauschale abgerechnet wird, laste auf den Krankenhäusern „ein enormer wirtschaftlicher Druck“. Um die zusätzlichen Behandlungen durchzuführen, die nötig sind, habe der ärztliche Dienst „enorm aufgestockt“ werden müssen, im Pflegebereich gebe es aber einen wirtschaftlichen Anreiz, zu sparen. Deshalb gebe es keine bundesgesetzliche Regelung, die die Anzahl der Pflegekräfte einheitlich und verbindlich festlege.
Zu den geladenen Experten gehören unter anderen Vertreter des Berufsverbands Deutscher Hygieniker, der Bundesärztekammer, der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände, der Deutschen Krankenhausgesellschaft, des Gemeinsamen Bundesausschusses, des GKV-Spitzenverbandes, des Verbands der Krankenhausdirektoren und des Verbands der Universitätsklinika. Als Einzelsachverständige wurden bislang Dr. Andreas Tecklenburg, Dr. Bernard Braun und Prof. Dr, Michael Isfort genannt.
Interessierte Zuhörer werden gebeten, sich beim Ausschuss unter gesundheitsausschuss@bundestag.de mit Namen, Vornamen und Geburtsdatum anzumelden.
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