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Aus Sicht der Linken hinterlässt die jahrelang erfolglos geführte Debatte den Eindruck, dass in Deutschland Abgeordnete korrupt sein dürften. Dem widersprach die CDU energisch: Hierzulande seien Bestechung und Bestechlichkeit von Parlamentariern bereits strafbar. Die Grünen hingegen erklärten, es existiere kein Straftatbestand für Bestechlichkeit, strafbar sei nur der Stimmenkauf bei Wahlen. Die Liberalen sagten, die Koalition debattiere über dieses Thema sachlich, im Gegenzug werde man von den Kritikern „nur beschimpft“. Eine Anhörung mit Sachverständigen habe die Position der Koalition gestärkt und sei nicht so ausgegangen, wie sich dies die Opposition erhofft habe.
Die Liberale kritisierten eine fraktionsübergreifende Initiative des bei dieser Sitzung nicht anwesenden Ausschussvorsitzenden Siegfried Kauder (CDU), die ebenfalls auf härtere strafrechtliche Bestimmungen zielten. Dessen Vorschlag sei viel zu weitgehend gewesen, so die FDP, und wäre wegen seiner nicht präzisen Regeln verfassungsrechtlich nicht haltbar gewesen. Gegenüber den Medien habe Kauder bei diesem Thema einen Ton angeschlagen, auf dessen Basis man nicht gut habe verhandeln können. Seitens der Grünen hieß es, die Opposition habe den im Prinzip befürworteten Vorstoß Kauders nicht weiterverfolgt, nachdem der CDU-Politiker in den eigenen Reihen blockiert worden sei.
SPD, Linke und Grüne bemängeln, dass nach geltendem Recht nur der Stimmenkauf und –verkauf bei Wahlen strafbar sei. Künftig müsse es generell als Bestechlichkeit verboten sein und auch mit Haft geahndet werden können, wenn ein Abgeordneter einen Vorteil annimmt und sich bei der Wahrnehmung seines Mandats im Interesse derer verhält, die ihm einen Vorteil gewähren. Umgekehrt sollen sich auch jene strafbar machen, die Volksvertreter bestechen. Nach dem Willen der SPD würden jedoch „parlamentarische Gepflogenheiten“ nicht strafbar sein, wozu etwa die Bewirtung bei kulturellen, sportlichen und Festveranstaltungen oder die Übernahme von Übernachtungskosten bei Tagungen gehören sollen.
Union und FDP haben bei den bisherigen Debatten im Plenum des Bundestags und im Ausschuss verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Gesetzentwürfe geltend gemacht. Man müsse unterscheiden zwischen Amtsträgern und dem freien Abgeordnetenmandat. Ein Volksvertreter könne auch völlig einseitige Interessen vertreten, so könnten etwa einem Parlamentarier Stimmen bei den nächsten Wahlen in Aussicht gestellt werden, falls er sich für bestimmte Projekte einsetze. Generell stünden Abgeordnete in der Öffentlichkeit unter strenger kritischer Beobachtung, ein Mandatsverlust wegen Fehlverhaltens könne gravierender sein als eine Verurteilung vor Gericht. Aus Sicht der Koalition ist die Bestechung von Volksvertretern rechtlich schwer zu fassen.
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