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Rudloff-Schäffer wies darauf hin, dass ihre Behörde die Bearbeitung von Unterlagen inzwischen komplett elektronisch bewerkstellige. Man warte dringend darauf, dass mit dem neuen Gesetz nun auch die elektronische Akteneinsicht ermöglicht werde, „wir wollen unsere online-Akten freischalten“. Die Arbeit des Patentamts werde künftig transparenter. Dessen Chefin begrüßte es, dass nach der Antragstellung auf Erteilung eines Patents der jeweilige Recherchebericht künftig auch eine vorläufige Einschätzung zur Patentfähigkeit der angemeldeten Erfindung enthalten wird. Bei solchen Prüfungen wird ermittelt, ob eine Erfindung tatsächlich eine Neuheit darstellt. Die Verlängerung der Einspruchsfrist gegen Entscheidungen der Münchner Behörde befürwortete Rudloff-Schäffer ebenfalls.
Wie andere Sachverständige sah Petra Jorasch vom Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter vor allem in der elektronischen Akteneinsicht, im erweiterten Recherchebericht und in der Ausdehnung der Einspruchsfrist eine Entlastung besonders für kleine und mittelständische Betriebe. Udo Meyer vom Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) unterstützte das Gesetzesvorhaben ebenfalls, das allen Nutzern des Patentamts „Zeit und Geld spart“.
Neben der Schaffung von mehr Effizienz und Transparenz bei der Münchner Einrichtung ging es bei der Anhörung über die brisante Frage von Patentierungen im biologischen Bereich. Udo Hemmerling vom Deutschen Bauernverband insistierte, dass Pflanzen und Tiere nicht patentierbar sein dürften. Dies müsse auch ausgeschlossen sein für biologische Methoden der Kreuzung und Selektion. Für die Erzeugnisse solcher biologischer Verfahren dürften ebenfalls keine Patente zuerkannt werden. In diesem Bereich solle nicht das Patent-, sondern das Sortenschutzrecht greifen, forderte Hemmerling. Genetische Ressourcen müssten für Landwirte und Züchter grundsätzlich frei verfügbar bleiben.
Aus Sicht Joraschs gewährleistet der Sortenschutz eine Balance zwischen dem Zugang zur Genetik und dem Schutz geistigen Eigentums. Wie Hemmerling unterstrich sie, dass auch Produkte aus Verfahren, die im wesentlichen biologisch seien, nicht patentierbar sein dürften. Jorasch plädierte für eine Änderung von EU-Regelungen auf diesem Gebiet im Sinne solcher Standards.
„Erhebliche rechtliche Bedenken“ gegen Hemmerlings und Joraschs Forderungen äußerte Udo Meyer. Solche Regelungen würden mit dem EU-Recht kollidieren und wären mit der Biopatentrichtlinie unvereinbar, so der BDI-Sprecher. Zudem solle man anstehenden Entscheidungen des Europäischen Patentamts zu dieser Thematik nicht vorgreifen.
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