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Vor dem Ausschuss machte der Petent deutlich, dass durch die Pläne der Deutschen Telekom, bei Breitband-Internet-Tarifen eine Begrenzung des integrierten Datenvolumens einführen zu wollen und dabei die eigenen Dienste teilweise auszunehmen „das Prinzip der Netzneutralität akut gefährdet ist“. Es bestehe die Gefahr eines „Zwei-Klassen-Netzes“, sagte Petent Scheller. Um dies zu verhindern, werde ein Gesetz benötigt, mit dem die Netzneutralität festgeschrieben wird. Aus Sicht des Unionsabgeordneten Reinhard Brandl ist der Grundsatz der Netzneutralität im Telekommunikationsgesetz (TKG) schon festgeschrieben. Im TKG sei geregelt, dass in einem Fall, „wie er derzeit einzutreten scheint“, die Bundesregierung mit einer Verordnung „schnell und flexibel handeln kann“. Auch der FDP-Abgeordnete Jimmy Schulz bewertete „in diesem Fall den Weg der Verordnung besser“. Er wies zugleich darauf hin, dass schon jetzt vom Prinzip der Netzneutralität abgewichen werde, um bestimmte Dienste anzubieten, die bei einer völligen Gleichbehandlung nicht funktionieren würden.
Dies räumte der Petent ein, machte jedoch deutlich, dass es dafür technische Gründe gebe. So sei es richtig, „Echtzeitdienste“ schneller zuzustellen als etwa Updates für Betriebssysteme. „Die Netzneutralität wird verletzt, wenn wirtschaftliche Gründe für die unterschiedliche Behandlung ausschlaggebend sind“, sagte Scheller. Die von der Bundesregierung geplante Verordnung lehnte er ab. Sie sei „zu schwammig und unpräzise“, kritisierte er. Es bestehe sogar die Gefahr, dass damit die Pläne der Telekom legalisiert würden.
Der Kritik schlossen sich die Oppositionsfraktionen an. Es sei zu befürchten, „dass mit der Verordnung die Netzneutralität abgeschafft wird“, sagte Konstantin von Notz (Bündnis 90/Die Grünen). „Obsolet“, so von Notz, sei inzwischen die These, der Markt werde die Netzneutralität sichern, fügte er hinzu. Ein derartig wesentlicher Sachverhalt könne nur über ein Gesetz geregelt werden, befand Sonja Steffen (SPD). Als man schon vor einem Jahr dafür plädiert habe, sei dies noch als Panikmache bezeichnet worden, ergänzte ihr Fraktionskollege Stefan Schwartze.
Der Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, Bernhard Heitzer, zeigte sich offen für einen Diskurs über die Frage Verordnung oder Gesetz. Unter Berücksichtigung eines von der Bundesnetzagentur zur dem Vorgang Telekom vorgelegten Bericht sei man jedoch zu der Auffassung gelangt, „dass es richtig ist, schnellstens eine Verordnung entsprechend dem TKG vorzulegen“. Der Zeitplan für deren Umsetzung sei sehr eng, räumte Heitzer ein. „Theoretisch“ sei ein Abschluss aber noch möglich, was für ein Gesetzgebungsverfahren nicht gelten würde.
Keine klare Antwort konnten die Vertreter des Wirtschaftsministeriums auf die von Ingrid Remmers (Die Linke) und anderen Oppositionsabgeordneten gestellte Frage geben, ob der Verordnungsentwurf das Vorgehen der Telekom unterbinden könne. In der Verordnung würden eher allgemeine Sachverhalte beschrieben, sagte eine Ministeriumsvertreterin. Deren konkrete Ausgestaltung obliege der ausführenden Behörde. „Wir wollten keine ,Lex Telekom‘ schaffen“, betonte sie.
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