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Herkunftsländern zurückgelegt haben, vollständig in die Berechnung der Rente nach dem Fremdrentengesetz (FRG) mit einzubeziehen. Übersiedler und Spätaussiedler aus den Ländern der ehemaligen Sowjetunion erhielten schon jetzt eine Rente nach dem FRG, in die die Arbeitsjahre aus ihren Herkunftsländern mit einbezogen werden. Jüdische Zuwanderer seien dagegen oft auf Grundsicherung angewiesen und von Ansprüchen aus dem FRG ausgeschlossen, obwohl auch sie aus Verantwortung gegenüber der deutschen Geschichte aufgenommen worden sind, beklagen die Grünen.
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