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Jung betonte vor dem Ausschuss, dass auf seine Anregung hin Gewährleistungs- und Schadensersatzregelungen in den Vertrag aus dem Jahr 2007 zwischen dem Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung (BWB) und den Herstellerfirmen EADS und Northrop Grumman aufgenommen worden seien. Dies habe es vorher bei den Verträgen mit der Industrie über Rüstungsprojekte nicht gegeben. Jung führte zudem aus, dass die Musterzulassung des „Euro Hawk“ in Deutschland Teil des Vertrages zwischen dem BWB und den Herstellerfirmen sei.
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