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Die bilaterale Zusammenarbeit der Bundespolizei (BPOL) erfolgt laut Vorlage mit der Türkischen Nationalpolizei. Sie sei „auf grenzpolizeiliche Aufgabenbereiche (Bekämpfung illegaler Migration und Schleusungskriminalität) sowie den Bereich der Luftsicherheitskontrolle fokussiert“. Ziel der Umsetzung dieser Maßnahmen sei auch, „einen Beitrag zur Stärkung rechtsstaatlicher Strukturen der türkischen (Grenz-) Polizeibehörden sowie zur Schaffung demokratischer Rahmenbedingungen und die Achtung der Menschenrechte zu leisten“. Die Maßnahmen unterlägen regelmäßiger Evaluierung. „Mit Blick auf die durchgeführten (grenz-)polizeilichen Maßnahmen der BPOL mit der türkischen Nationalpolizei konnten positive Ergebnisse in der grenzpolizeilichen Aufgabenwahrnehmung auf türkischer Seite erzielt werden“, heißt es in der Antwort weiter. .Die Bundespolizei beabsichtige derzeit, die grenzpolizeiliche Kooperation mit der Türkischen Nationalpolizei fortzusetzen.
Die polizeilichen Aufbauhilfe-Maßnahmen des Bundeskriminalamtes (BKA) zielen der Bundesregierung zufolge „grundsätzlich darauf ab, rechtsstaatliche Strukturen im Bereich der öffentlichen Sicherheit und Ordnung aufzubauen und demokratische Rahmenbedingungen unter Achtung der Menschenrechte zu fördern beziehungsweise zu schaffen“. Die kriminalpolizeilichen Maßnahmen unterlägen der Evaluierung und es gehöre insbesondere zu den Aufgaben der BKA-Verbindungsbeamten, „fortlaufend zu prüfen, ob vermitteltes Wissen oder im Rahmen der Ausstattungshilfe zur Verfügung gestellte Technik im Empfängerland bestimmungsgerecht und rechtsstaatlichen Maßstäben entsprechend eingesetzt wird“. Hierzu erfolge eine kontinuierliche Berichterstattung, die gegebenenfalls zu einer Einschränkung oder Einstellung der Kooperation führen könne. „Entsprechend fließen diese Erkenntnisse auch in die Planungen für künftige Kooperationen ein“, schreibt die Regierung. Nach ihren Angaben entsprachen die bisher durch die deutsche Seite durchgeführten Maßnahmen für die türkischen Sicherheitsbehörden „den Erfordernissen an eine an rechtsstaatlichen Prinzipien orientierten polizeilichen Zusammenarbeit“.
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