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Die Ressortforschung des Bundes sei ein unverzichtbarer Bestandteil des Wissenschaftssystems. Sie decke in einer problemorientierten, praxisnahen und interdisziplinären Herangehensweise ein breites Aufgabenspektrum ab. Zum einen sei für dringliche Fragestellungen des Regierungshandelns wissenschaftliche Expertise kurzfristig abrufbar. Zum anderen würden langfristig angelegte, teils hoheitliche Amts- und Dienstaufgaben auf hohem, international vergleichbarem Niveau bearbeitet. Da sich der Bedarf an qualitativ hochwertigen, wissenschaftsbasierten Erkenntnissen zur sachgerechten Wahrnehmung der Ressortaufgaben ständig erhöhe, sei es ein wichtiges Anliegen der Bundesregierung, als Teil der Stärkung des deutschen Wissenschaftssystems auch die Einrichtungen mit Ressortforschungsaufgaben weiterzuentwickeln.
Der Beschluss des Bundeskabinetts vom Mai 20102 sei auch deshalb ein Meilenstein, da sich Strukturen, Aufgaben und Forschungsanteile bei den Einrichtungen zum Teil erheblich unterscheiden würden. Daher müssten die entsprechenden Umsetzungen einrichtungsspezifisch und nach dem Ressortprinzip erfolgen.
Im Folgenden geht die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die einzelnen Ressorts ein und führt Einzelheiten unter anderem zum Auswärtigen Amt, zum Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, zum Bundesinnenministerium, zum Bundeswirtschaftsministerium, zum Bundesministerium für Arbeit und Soziales und Bundesministerium für Bildung und Forschung auf.
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