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Nach einer Aufschlüsselung der Regierung beträgt das Entlastungsvolumen durch den Spitzenausgleich bei der Energie- und Stromsteuer 2,180 Milliarden Euro. Die Energie- und Stromsteuerbefreiung für bestimmte Prozesse und Verfahren macht 1,335 Milliarden Euro aus. Die allgemeine Energie- und Stromsteuerermäßigung für das Produzierende Gewerbe beträgt nach diesen Angaben 1,17 Milliarden Euro.
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