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Wie die Bundesregierung dazu erläutert, war die regelmäßige und anlassbezogene Bewertung der Entwicklung rechtsmotivierter Straftaten Aufgabe der Projektgruppe Früherkennung (PG-F) des BKA. Ziel sei es gewesen, Trends frühzeitig zu erkennen und Aussagen über zukünftige sicherheitsrelevante Brennpunkte zu entwickeln. Dies sei „über die systematisierte Erhebung von polizeilichem Experten-/Erfahrungswissen in Kombination mit einer statistischen und qualitativen Aus- und Bewertung der Fallzahlenentwicklung ermöglicht“ worden. Die PG-F habe in diesem Rahmen unter anderem Expertenbefragungen bei den Zentralstellen der Länder und des Bundes vorgenommen. Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Befragungen und der Auswertung der Fallzahlen seien dann die Trendscoutberichte erstellt worden. In Verbindung mit der Analyse der im Kriminalpolizeilichen Meldedienst erfassten politisch motivierten Straftaten sei die Feststellung von Trends ermöglicht worden, „die in die polizeiliche Lagebeurteilung vor Ort einfließen und als Grundlage für Maßnahmen und Handlungskonzepte dienen“.
„Die Aufgabe besteht fort“, heißt es in der Antwort weiter. Sie werde seit den 30. September 2010 im Rahmen der allgemeinen Aufbauorganisation des BKA wahrgenommen. Die seinerzeitigen Aufgaben der PG-F seien in den Aufgaben des im Dezember 2011 errichteten Gemeinsamen Abwehrzentrums gegen Rechtsextremismus/Rechtsterrorismus (GAR) aufgegangen, in dem das frühzeitige Erkennen von Trends durch den „umfassenden und schnellen Informationsaustausch und die anlassbezogen vertiefte Analyse unter Beteiligung aller Sicherheitsbehörden“ gewährleistet werde.
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