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An Gebietskörperschaften (Länder und Gemeinden) gingen nach Angaben der Regierung bisher 1,16 Milliarden Euro, an private Haushalte und Wohnungsunternehmen 587 Millionen und an die gewerbliche Wirtschaft rund 931 Millionen. Die Höhe des Schadenersatzes sei auf 80 Prozent der Wiederherstellungs- oder Ersatzbeschaffungskosten begrenzt. Die Geschädigten müssten einen Eigenanteil von 20 Prozent tragen. Damit solle die Bereitschaft, Versicherungen abzuschließen, gestärkt werden. Mittel des Fonds würden zudem nur geleistet, soweit die Schäden nicht durch Versicherungen oder Dritte abgedeckt seien.
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