Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > November 2013
Nach Angaben der Linksfraktion ermöglicht es das Abkommen über Auslieferungen zwischen der Europäischen Union und den USA, dass in bestimmten Fällen auf eine Auslieferung verzichtet werden kann. So werde gemäß des Abkommens auf eine Auslieferung verzichtet, wenn eine Straftat, wegen der die Auslieferung beantragt wird, im beantragenden Staat als politische Straftat oder als Straftat mit politischem Charakter angesehen wird. Nach Ansicht der Linken rechtfertigen die bislang bekannt gewordenen Anklagepunkte gegen Edward Snowden in den USA wegen des Diebstahl von Regierungseigentums, der Weitergabe von Informationen über die nationale Verteidigung und von Geheimdienstinformationen eine Einordnung als politische Straftat. Auch die mögliche Erweiterung der Anklage gegen Snowden um Straftatbestände, die in den USA die Todesstrafe ermöglichen – zum Beispiel wegen Hochverrat –, sei ein weiterer Grund, um einen Auslieferungsantrag zurückzuweisen.
Auch unterwegs aktuell informiert mit der kostenlosen App "Deutscher Bundestag" und unter m.bundestag.de.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Jörg Biallas
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Alexander Heinrich, Claudia Heine, Michael Klein, Claus Peter Kosfeld, Hans Krump, Hans-Jürgen Leersch, Annette Sach, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein