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Bundespräsident Joachim Gauck hat am Freitag, 8. Februar 2013, auf Empfehlung der Bundesregierung die Anordnung über die Bundestagswahl 2013 ausgefertigt. Die Wahl zum 18. Deutschen Bundestag findet am Sonntag, 22. September 2013, statt. Nach Artikel 38 des Grundgesetzes werden die Abgeordneten des Bundestages in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Wählbar ist jeder Deutsche, der volljährig ist.
In der Regel findet alle vier Jahre in Deutschland eine Bundestagswahl statt, in der über die Zusammensetzung der Volksvertretung entschieden wird. Grundsätzlich besitzen alle Deutschen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, das Recht, bei Bundestagswahlen zu wählen.
Mit ihrer Wahl erhalten die Abgeordneten von den Wählern den auf eine Wahlperiode befristeten Auftrag, die Interessen des ganzen Volkes zu vertreten. Bei der Bundestagswahl kann jeder Wähler zwei Stimmen abgeben. Die eine Hälfte der Bundestagsmandate wird direkt über die 299 Wahlkreise vergeben, mindestens noch einmal so viele Abgeordnete erhalten ein Mandat über die Landeslisten der Parteien.
Über die Entsendung von Abgeordneten aus den Wahlkreisen entscheidet die Erststimme. Der Wähler wählt damit also seinen regionalen Vertreter im Bundestag. Mit der Zweitstimme wird eine Partei gewählt. Die Zweitstimme entscheidet darüber, in welchem Kräfteverhältnis die Parteien im Bundestag vertreten sind. (eis/08.02.2013)