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Der als besonders risikoreich angesehene Hochfrequenzhandel mit Wertpapieren soll eingeschränkt werden. Der Bundestag wird dazu am Donnerstag, 28. Februar 2013, nach einer auf eineinhalb Stunden angesetzten Debatte ab 9 Uhr über den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Vermeidung von Gefahren und Missbräuchen im Hochfrequenzhandel (17/11631) abstimmen. Dazu hat der Finanzausschuss eine Beschlussempfehlung vorgelegt (17/12536). Abgestimmt wird auch über einen Entschließungsantrag der SPD (17/12551).
Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Wie aus dem Entwurf des Hochfrequenzhandelsgesetzes hervorgeht, sollen Hochfrequenzhändler der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unterstellt werden. Zudem werden strengere Anforderungen an den Handel gestellt. Im Hochfrequenzhandel tätige Unternehmen müssen in Zukunft sicherstellen, dass ihre Handelssysteme den Markt nicht stören.
Dadurch sollen extreme, irrationale Kursschwankungen ohne jeden Bezug zu realwirtschaftlichen Entwicklungen bis hin zu einem "Flash Crash" wie etwa der Zusammenbruch der US-Börsen am 6. Mai 2010 verhindert werden.
Zudem werden "bestimmte Handelspraktiken, welche ohne Handelsabsicht getätigt werden, um das Funktionieren der Handelssysteme zu stören oder zu verzögern oder andere Handelsteilnehmer zu täuschen", als Marktmanipulationen angesehen. Die Börsen sollen verpflichtet werden, bei exzessiver Nutzung der Handelssysteme höhere Gebühren zu verlangen.
Die Bundesregierung erläutert, dass bestimmte Handelsteilnehmer beim elektronischen Handel algorithmische Handelsprogramme einsetzen, die Kauf- und Verkaufssignale in sehr kurzen Abständen von teilweise nur einigen Sekundenbruchteilen generieren. Zudem würden die erworbenen Wertpapiere auch nur für sehr kurze Zeiträume gehalten.
Der Einsatz dieser algorithmischen Hochfrequenzhandelsstrategien hat die Geschwindigkeit und Komplexität des Handels erhöht und birgt darüber hinaus eine Vielzahl von Risiken, wie die Überlastung der Handelssysteme in Form einer übermäßigen Nutzung durch ein sehr hohes Orderaufkommen", begründet die Regierung ihr Vorgehen. Der Bundesrat hatte die Einführung von Mindesthaltefristen für Finanzinstrumente angeregt, um den Handel zu entschleunigen. Die Bundesregierung hat dies abgelehnt (17/11874).
Die SPD fordert in ihrem Entschließungsantrag unter anderem, durch eine Mindestverweildauer sicherzustellen, dass alle Aufträge von Handelsteilnehmern im System für eine bestimmte Dauer gültig sind und in dieser Zeit nicht storniert oder geändert werden können. (hle/28.02.2013)