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Mit der sozialen Ausgestaltung der Energiewende befasst sich der Bundestag am Donnerstag, 21. März 2013. In einer auf eineinhalb Stunden angesetzten Debatte, die um 10.40 Uhr beginnen soll, geht es dabei um drei Anträge der Fraktion Die Linke, die bezahlbare Strompreise gewährleisten und Stromsperren gesetzlich untersagen lassen will. So wird die Bundesregierung in einem Antrag (17/11655) der Fraktion aufgefordert, Stromsperren aufgrund von Zahlungsunfähigkeit gesetzlich zu untersagen.
Eine Grundversorgung mit Energie müsse jederzeit gewährleistet bleiben. Unter Berufung auf den Monitoring-Bericht der Bundesnetzagentur schreibt die Fraktion von sechs Millionen Androhungen von Stromsperrungen im vergangenen Jahr und 312.000 vollzogenen Sperrungen. "Das Sperren der Stromversorgung bei privaten Haushalten aufgrund von Zahlungsunfähigkeit muss ein Ende haben, denn die Versorgung mit Strom ist eine Grundvoraussetzung für ein menschenwürdiges Wohnen und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben", stellt die Linksfraktion fest. Die enorme Zahl von Abklemmungen sei eine "stille soziale Katastrophe".
Während die beiden Anträge auf der Basis von Beschlussempfehlungen des Wirtschaftsausschusses (17/11704, 17/12767) im Plenum abgestimmt werden, geht es in der Debatte auch um einen weiteren Antrag der Linksfraktion mit dem Titel "Stromsteuer senken – für eine konsequente sozial ökologische Energiewende" (17/12840). Dieser Antrag soll zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen werden.
Abgestimmt wird hingegen über einen Entschließungsantrag der SPD (17/12538), der sich auf eine Große Anfrage der Fraktion (17/10366) und die Antwort der Bundesregierung darauf (17/12246) zum Thema "Die Energiewende – Kosten für Verbraucherinnen, Verbraucher und Unternehmen" bezieht. Der Wirtschaftsausschuss hat empfohlen, den Entschließungsantrag abzulehnen (17/12874). (hle/20.03.2013)