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Der Bundestag debattiert am Freitag, 19. April 2013, über die Themen Gesundheitsförderung und Prävention sowie Apothekennotdienst. Grundlage der Debatte, die voraussichtlich um 9 Uhr beginnen und anderthalb Stunden dauern wird, sind zwei Gesetzentwürfe der Bundesregierung. Die beiden Vorlagen werden voraussichtlich zur federführenden Beratung an den Gesundheitsausschuss überwiesen.
Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Die Bundesregierung will die Befähigung und die Motivation der Bevölkerung zu gesundheitsbewusstem Verhalten stärken und damit gesundheitliche Risiken reduzieren. Die Zunahme von chronisch-degenerativen und psychischen Erkrankungen sowie veränderte Anforderungen in der Arbeitswelt erforderten eine effektive und effiziente Gesundheitsförderung und Prävention, schreibt die Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf zur Förderung der Prävention (17/13080).
Zur Umsetzung von Gesundheitsförderungs- und Präventionsziele soll beim Bundesministerium für Gesundheit eine ständige Präventionskonferenz der relevanten Akteure in der Prävention eingesetzt werden. "Die Konferenz soll in jeder Legislaturperiode über die Entwicklung der vielfältigen Gesundheitsförderungs- und Präventionsziele und deren Umsetzung berichten und Vorschläge zur Weiterentwicklung unterbreiten", heißt es in der Vorlage.
Ferner will die Bundesregierung die Krankenkassen verpflichten, ihre Leistungen zur primären Prävention an im Gesetz bestimmten Gesundheitszielen auszurichten. Der Richtwert für Ausgaben der Krankenkassen für die Leistungen zur Primärprävention, zur betrieblichen Gesundheitsförderung und für die Prävention arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren werde ab 2014 auf jährlich sechs Euro je Versicherten erhöht und damit im Vergleich zum Jahr 2013 verdoppelt.
"Darüber hinaus führt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung im Auftrag der Krankenkassen kassenübergreifend Leistungen zur primären Prävention in Lebenswelten – insbesondere für Kinder und Jugendliche sowie für ältere Menschen – durch", schreibt die Bundesregierung weiter.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Apothekennotdienst (17/13081) sieht vor, dass Apotheken unabhängig von der Inanspruchnahme für jeden zwischen 20 Uhr und 6 Uhr des Folgetages erbrachten Notdienst einen pauschalen Zuschuss aus einem Fonds erhalten. Damit soll die flächendeckende Arzneimittelversorgung der Bevölkerung sichergestellt und strukturellen Problemen der Versorgung begegnet werden.
"Insbesondere in dünn besiedelten Gebieten mit geringer Inanspruchnahme des Notdienstes und häufigeren Notdiensten der einzelnen Apotheken ergeben sich erhebliche Belastungen für die Erbringung und Aufrechterhaltung des Notdienstes", schreibt die Bundesregierung. Bisher könnten die Apotheken einen zusätzlichen Betrag von 2,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer je Inanspruchnahme während der Notdienstzeiten berechnen, erklärt die Bundesregierung. Hinzu kämen die Erlöse aus den im Notdienst abgegebenen Arzneimitteln. (tvw/11.04.2013)