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Die deutsche Lohn- und Sozialpolitik steht am Donnerstag, 25. April 2013, auf der Agenda des Bundestagsplenums. In der eineinhalbstündigen Aussprache ab 10.40 Uhr sollen drei Vorlagen in erster Lesung beraten und anschließend zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen werden. Dabei handelt es sich um zwei Oppositionsanträge: "Deutschland 2020 – Gerecht und solidarisch" der SPD-Fraktion (17/13226) und "Mit einem Nationalen Aktionsplan die Chancen des demografischen Wandels ergreifen" von Bündnis 90/Die Grünen (17/13246) sowie ein Gesetzentwurf des Bundesrates zur Festsetzung des Mindestlohns (17/12857).
Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Ziel des Gesetzentwurfs ist es, "sicherzustellen, dass für alle in Deutschland vollzeitbeschäftigten Menschen ein existenzsicherndes und eine angemessene Teilhabe am gesellschaftlichen und soziokulturellen Leben ermöglichendes Einkommen erreichbar wird", heißt es zur Begründung.
Mit einem gesetzlichen Mindestlohn könne der Entwicklung, dass Menschen, die Vollzeit arbeiten und von ihrer Arbeit nicht menschenwürdig leben können, ein wirksames und transparentes Instrument entgegengesetzt wird.
Die SPD fordert die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes von mindestens 8,50 Euro brutto je Zeitstunde, der eine unterste Grenze des Arbeitsentgelts definiert und Vollzeitbeschäftigten ein existenzsicherndes Einkommen und eine angemessene Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglicht.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales solle eine Mindestlohnkommission einsetzen, die jährlich zum 31. August einen Mindestlohn vorschlägt, dem das Ministerium zustimmen muss und der per Rechtsverordnung festgesetzt wird.
Das Arbeitnehmerentsendegesetz will die Fraktion auf sämtliche Branchen erweitern, um sicherzustellen, dass höhere tarifliche Branchenmindestlöhne für allgemeinverbindlich erklärt werden können. Branchenmindestlöhne dürften den gesetzlichen Mindestlohn nicht unterschreiten.
Für die Kontrolle der Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohnes will die SPD die Personalausstattung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit um zunächst 2.000 Vollzeitkräfte verstärken.
Abschließend beraten werden in diesem Kontext zwei weitere Anträge, die die Linksfraktion in den Bundestag eingebracht hat. Ein Antrag (17/8026) trägt die Forderung "Mehrheitswillen respektieren – Gesetzlicher Mindestlohn jetzt". Der Ausschuss für Arbeit und Soziales spricht sich in seiner Beschlussempfehlung (17/9613) dafür aus, den Antrag abzulehnen. In der Plenardebatte im Januar 2012, in der dieser Antrag bereits beraten wurde, hatten CDU/CSU und FDP die Forderungen entschieden zurückgewiesen.
Der zweite Antrag der Linksfraktion (17/12683) trägt den Titel "Für soziale Gerechtigkeit statt gesellschaftlicher Spaltung – Bilanz nach zehn Jahren Agenda 2010". Der Arbeits- und Sozialausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung (17/13182), auch diese Vorlage abzulehnen. (ver/24.04.2013)