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Opposition und Koalition haben sich um die Privatisierung der TLG-Wohnungen in den neuen Ländern einen heftigen Schlagabtausch geliefert. "Die viel gerühmte Sozialcharta ist keinen Pfifferling wert. Sie schützt vor allem nicht vor Mieterhöhungen", sagte Heidrun Bluhm (Die Linke) in einer von ihrer Fraktion beantragten Aktuellen Stunde mit dem Thema "Haltung der Bundesregierung beim Verkauf der TLG" des Deutschen Bundestages am Freitag, 17. Mai 2013.
Bluhm wies darauf hin, dass in Dresden bei einer Weitervermietung der Preis um 25 Prozent erhöht worden sei, obwohl sich an der Wohnung nichts verändert habe. Außerdem habe der Bund die ostdeutschen Länder bei der den Ländern zustehenden Grunderwerbsteuer über den Tisch gezogen, weil eine Konstruktion gewählt worden sei, bei der keine Steuer angefallen sei.
Damit seien die Länder um 80 Millionen Euro geprellt worden. Durch den Verkauf weit unterhalb des Verkehrswertes sei es zum "bewussten Verschleudern von öffentlichem Eigentum" gekommen. Dabei hätten die Wohnungen nur zum Verkehrswert verkauft werden dürfen.
Nach Ansicht von Hans-Joachim Hacker (SPD) handelt es sich bei dem Verkauf der 11.000 Wohnungen um einen Skandal. Wenn die Wohnungen an Kommunen oder Wohnungsbaugenossenschaften gegeben worden wären, hätte man Akzente setzen können.
Das für das Vermeiden von Grunderwerbsteuer genutzte Steuerschlupfloch hätte längst geschlossen werden müssen. Der Verkauf sei "sowohl strukturpolitisch als auch steuerpolitisch ein schwerer Fehler", sagte Hacker.
Daniela Wagner (Bündnis 90/Die Grünen) hielt der Regierung vor, in ihren Antworten auf Kleine Anfragen der Opposition die Abgeordneten nicht ausreichend informiert zu haben. Aus den Antworten hätten sich immer nur neue Fragen ergeben.
Die Mieter der Wohnungen wüssten angesichts der verschachtelten Konstruktionen auf der Eigentümerseite gar nicht mehr, wer ihr Vermieter sei, kritisierte Wagner.
Dagegen wies Norbert Brackmann (CDU/CSU) den Vorwurf zurück, es sei trotz der Sozialcharta zu Mieterhöhungen gekommen. Nachfragen hätten ergeben, dass es bei den 11.000 Mietverträgen keinen einzigen Fall einer derartigen Mieterhöhung gebe.
Es gebe nur einen einzigen Fall einer Neuvermietung zu einer 20 Prozent höheren Miete als im ehemaligen Vertrag. Aber es sei kein Mieterschutz mit Füßen getreten worden: "Ganz im Gegenteil", sagte Brackmann. Man werde kaum einen anderen Verkaufsvertrag finden, der so eine "komfortable Sozialcharta" habe wie dieser.
Linke und Privatisierung vertrage sich wie Teufel und Weihwaser, spottete Patrick Kurth (FDP). Er wies darauf hin, dass die Klausel zur Grunderwerbsteuer 2001 von der rot-grünen Koalition eingeführt worden sei. Jetzt versuche die christlich-liberale Koalition, die Klausel wieder abzuschaffen, und Rot-Grün blockiere dies im Bundesrat.
Der Parlamentarische Staatssekretär im Innenministerium und Beauftragte der Bundesregierung für die neuen Länder, Christoph Bergner (CDU), erinnerte, das Betreiben eines Immobilienunternehmens sei nicht Aufgabe der Regierung. Die Bundesregierung sei sogar zur Privatisierung dieses Unternehmens verpflichtet gewesen.
Die Bundesregierung hatte in einer Antwort (17/13359) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/13048) erklärt, dass es sich bei den erzielten Kaufpreisen für die TLG Immobilien GmbH und die TLG WOHNEN GmbH um die besten erzielbaren Marktpreise für die beiden Unternehmen gehandelt habe. An den Mietverträgen ändere sich nichts, und die Sozialcharta sei von den Vertragspartnern unterzeichnet worden, heißt es in den Antwort. Nach Angaben der Bundesregierung zahlten die TAG Administration GmbH 206,7 Millionen Euro für ihre Anteile und die TAG Beteiligungs GmbH & Co. KG 11,1 Millionen Euro.
Auf Fragen der Fraktion teilt die Bundesregierung mit, ihr sei bekannt gewesen, dass beide Unternehmen der TAG Immobilien AG gehören. Grunderwerbsteuer hätten die Unternehmen nicht zahlen müssen, "weil kein Erwerber das erforderliche Quantum von mindestens 95 vom Hundert der Anteile an der grundstückbesitzenden TLG WOHNEN GmbH erworben hat". Das Bundesfinanzministerium sei aus beihilferechtlichen Gründen gehindert gewesen, Erwerbergemeinschaften aus dem Privatisierungsverfahren auszuschließen. (hle/17.05.2013)