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Joachim Hörster ist Leiter der deutschen Delegation in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates. © DBT/Melde
Die Justiz müsse aktiv werden können, wenn Regierungsmitglieder im Verdacht stehen, Entscheidungen rechtswidrig getroffen zu haben: Mit diesen Worten kritisiert der Europaratsabgeordnete Joachim Hörster (CDU/CSU) die Forderung, als Konsequenz aus dem Fall Julia Timoschenko dürften europaweit Minister und Premiers wegen politischer Entscheidungen nicht mehr juristisch belangt werden, sondern sollten von Parlamenten und Wählern beurteilt werden.
Über diesen Vorstoß debattieren die Straßburger Volksvertreter bei ihrer Tagung vom 24. bis 28. Juni 2013. Hörster leitet die Bundestagsdelegation beim Europarat. Das Interview im Wortlaut:
Mit seiner Initiative sorgt der holländische Berichterstatter Pieter Omtzigt für erhebliches Aufsehen. Wirkt es nicht plausibel, aus dem Fall Timoschenko eine solche Schlussfolgerung zu ziehen?
Das ist keineswegs zu akzeptieren. In der Ukraine wurde ein von Timoschenko zu ihrer Zeit als Premierministerin mit Russland vereinbartes Gasgeschäft instrumentalisiert, um sie in einem intransparenten und rechtsstaatlich fragwürdigen Prozess von einer nicht unabhängigen Justiz zu einer Haftstrafe verurteilen zu lassen und so die Oppositionspolitikerin politisch kalt zu stellen. Omtzigt zieht aus diesem konkreten Fall die falsche Konsequenz, wenn er in seinem Bericht fordert, europaweit sollten Regierungsmitglieder wegen politischer Entscheidungen überhaupt nicht mehr einer Strafverfolgung unterliegen. Es muss möglich sein, rechtsstaatlich sauber dem Verdacht nachzugehen, Minister oder Premiers könnten rechtswidrig und unter Machtmissbrauch Entscheidungen getroffen haben.
In Island gerieten Regierungsmitglieder wegen ihrer Rolle im Zusammenhang mit der Bankenkrise ins Visier der Justiz. In Baden-Württemberg ermittelt der Staatsanwalt gegen Ex-Ministerpräsident Stefan Mappus wegen des Verdachts der Untreue, weil er beim Rückkauf der Anteile der französischen EdF am EnBW-Energiekonzern eventuell einen überhöhten Preis zu Lasten des Landes ausgehandelt hat. Wäre dies nach Omtzigts Resolution noch erlaubt?
Solche Verfahren dürfen nicht untersagt werden. Diese Beispiele sind mit dem Fall Timoschenko nicht vergleichbar, zumal die Justiz in beiden Staaten besser funktioniert als in der Ukraine. In Island wurde gegen vier Regierungsmitglieder auf der Basis eines Parlamentsvotums ermittelt. Allerdings hat es einen Beigeschmack, dass dieser Beschluss nur knapp mit 33 gegen 30 Stimmen gefasst wurde. Das kann den Eindruck erwecken, die neu an die Macht gelangte Opposition habe der alten Mehrheit mit Hilfe der Justiz eins auswischen wollen. In solchen Fällen wäre eine Zwei-Drittel-Mehrheit sinnvoll.
Aber der Konflikt um Mappus ähnelt schon etwas dem Fall Timoschenko, beide Male soll ein für den Staat nachteiliges Geschäft getätigt worden sein.
In Stuttgart wird aufgrund von Erkenntnissen ermittelt, die ein Untersuchungsausschuss gewonnen hat, der vom Landtag fraktionsübergreifend eingesetzt wurde. Ob die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen in eine Anklage gegen Mappus münden, ist noch völlig offen, umstritten ist etwa die Schadenshöhe, die durch den Rückkauf der EdF-Aktien entstanden sein soll. Es geht alles einen transparenten, rechtsstaatlichen Gang. In solchen Fällen muss die Justiz aktiv werden können.
Wird der in Straßburg zur Debatte stehende Bericht eine Mehrheit finden?
Das kann ich mir nicht denken, jedenfalls dann nicht, wenn die Abgeordneten ihre rechtsstaatlichen Prinzipien ernst nehmen. Ich rechne mit einer sehr kritischen Debatte.
Dieses Mal wird Martin Schulz, der Präsident des EU-Parlaments, zu den Europaratsabgeordneten sprechen. Was erwarten Sie von diesem Auftritt?
Ich sehe in dieser Rede vor allem eine politische Geste gegenüber unserem Parlament. Ob es zu kritischen Wortmeldungen kommt, muss man sehen.
Ein neuralgischer Punkt ist der immer noch nicht vollzogene Beitritt Brüssels zur Menschenrechtscharta des Europarats, womit sich die EU der Rechtsprechung des Straßburger Menschenrechtsgerichtshofs unterwerfen würde. Woran hapert es?
Mittlerweile ist fast alles geklärt. Offen ist noch die Abgrenzung der Zuständigkeiten zwischen dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg, einer EU-Instanz, und dem Menschenrechtsgerichtshof, einer Einrichtung des Europarats. Dieses Problem sollte man vor einer Vertragsunterzeichnung präzise klären, um Konflikte künftig möglichst zu vermeiden. Die Frage der Zuständigkeit sorgt auch zwischen dem deutschen Verfassungsgericht einerseits und der EU-Instanz wie der Straßburger Instanz andererseits immer mal wieder für Auseinandersetzungen.
Beim Europarat wird beklagt, Brüssel mache dem Straßburger Staatenbund auf dessen Gebiet der Menschenrechte zusehends Konkurrenz, etwa über die EU-Grundrechteagentur in Wien.
Diese Vorwürfe teile ich in keiner Weise. Das Europaratsparlament tritt nicht unbedingt als hartnäckiger Sachwalter der Bürgerrechte auf. So fand ein kritischer Bericht des deutschen Abgeordneten Christoph Strässer zu politischen Gefangenen in Aserbaidschan keine Mehrheit. Man nimmt es auch hin, dass Moskau einer Straßburger Delegation de facto die Einreise verweigert, die mit der Überprüfung der Lage in Russland beauftragt ist. Da kann es nicht schaden, wenn sich auch die EU um die Grundrechte kümmert.
(kos/21.06.2013)