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Die Einführung eines Transplantationsregisters ist überfällig: Zu diesem Schluss kamen die Sachverständigen in einer öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses am Montag, 24. Juni 2013, unter Vorsitz des stellvertretenden Vorsitzenden Wolfgang Zöller (CDU/CSU). Im Mittelpunkt der Anhörung standen zwei Anträge von Linksfraktion (17/12225) und Bündnisgrünen (17/11308) zur Transparenz der Organspende sowie ein fraktionsübergreifender Antrag (17/13897), in dem Abgeordneten Konsequenzen aus den Manipulationen an Patientendaten in deutschen Transplantationskliniken gezogen haben.
Dr. Axel Rahmel, medizinischer Direktor von Eurotransplant, sagte, mit einem Transplantationsregister würden "verschiedene Dinge gleichzeitig erreicht": eine Vergrößerung der allgemeinen Transparenz und die Zusammenführung unterschiedlicher Schwerpunkte wie etwa Verteilungsregeln und Transplantationsqualität.
Deshalb spreche sich Eurotransplant schon "seit Jahren" dafür aus. Für die Qualitätssicherung wären die Daten, die im Übrigen schon zum großen Teil vorliegen würden, "elementar bedeutsam". Würde man Verteilungs-, Spender- und Empfängerdaten zusammenführen, werde es schnell erste Ergebnisse geben.
Für den ehemaligen Vorsitzenden des Gemeinsamen Bundesausschusses, Dr. Rainer Hess, würde mit einem solchen Register zudem Vertrauen in das System der Organspende zurückgewonnen. Im internationalen Vergleich stehe Deutschland in Sachen Qualität bei der Organspende nicht an der Spitze. Dies könne daran liegen, dass man es mit älteren Spendern und Empfängern zu tun habe, könne aber auch an anderen Faktoren liegen.
Eine Zusammenführung der Daten könnte hier Aufschluss geben, zudem sei dann die "Qualität der einzelnen Zentren" erkennbar. Man müsse auch darstellen, dass man in Deutschland nicht bereit sei, dem "englischen Beispiel" zu folgen, nur Organe freizugeben, wenn eine Fünfjahres-Überlebenschance bestehe, sondern auch Schwerkranke zu versorgen. Dies müsse für die Bevölkerung transparent gemacht werden.
Auch die Deutsche Krankenhausgesellschaft begrüße ein Transplantationsregister, so Georg Baum. Dies sei das wichtigste Instrument "im Gesamtberitt der Instrumente, mit denen die Qualität sichergestellt" werde. Damit könne man erkennen, ob etwa die Verteilung nach Dringlichkeit und Erfolgsaussichten "richtig gewichtet" werde. Er erhoffe sich zudem eine standardisierte Dokumentation, sagte Baum. Bisher gebe es unterschiedliche Dokumentationspflichten.
Für den Präsidenten der Bundesärztekammer, Prof. Dr. Ulrich Montgomery, stellt ein Transplantationsregister, das in der Vergangenheit nur aufgrund finanzieller und datenschutzrechtlicher Bedenken nicht zustande gekommen sei, "viel mehr als nur Qualitätssicherung" dar. Damit könnten Prüfungskommissionen Einblick in bestehende Vorgänge bekommen. Deshalb sollte das Register seiner Ansicht nach auch bei der Institution angesiedelt sein, die für das Transplantationsgeschehen verantwortlich ist.
Dem widersprach Johann-Magnus Freiherr von Stackelberg, Vorstandsmitglied des AOK-Bundesverbands. Er plädierte dafür, das Register bei einer unabhängigen Institution anzusiedeln und nicht bei der Deutschen Stiftung Organtransplantation.
Er sagte, bislang gebe es drei unabhängige Datenkörper zu Spendern, Empfängern und Überlebenden, die zusammengeführt und später um Sozialdaten und Daten zu Lebendspenden ergänzt werden sollten. Dies müsse der Gesetzgeber nur erlauben. (suk/24.06.2013)