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Stimmzettel ausgeben, den Urnengang beobachten, Wahlzettel auszählen: Am Wahltag übernehmen das ehrenamtlich über eine halbe Million Wahlhelfer. Auch zur Bundestagswahl am Sonntag, 22. September 2013, werden sie in den rund 90.000 Wahlvorständen der Stimmbezirke gebraucht. Wahlhelfer kann jeder Wahlberechtigte werden. Man meldet sich freiwillig beim Landeswahlleiter oder seinem zuständigen Wahlamt oder die Gemeinde beruft sie ein. Für ihren Einsatz erhalten die Wahlhelfer ein so genanntes Erfrischungsgeld.
Für jeden Wahlbezirk, dem etwa 2.500 Wahlberechtigte zugehören, ernennt die Gemeinde einen Wahlvorstand. Dieser besteht aus ehrenamtlichen Wahlhelfern, die verschiedene Funktionen haben und dafür keine besonderen Kenntnisse brauchen.
Die Gemeinde beruft dazu Wahlberechtigte, indem sie Bürger anschreibt, die schon bei vorherigen Wahlen ein Ehrenamt übernommen hatten, oder es melden sich Freiwillige. Hat ein Wahlamt zu wenig Helfer, kann sie Bürger dazu verpflichten. Die Wünsche der Wahlhelfer, in welchem Wahllokal und für welche Aufgaben sie am Wahltag eingesetzt werden möchten, werden nach Möglichkeit berücksichtigt.
Fünf bis neun Wahlhelfer bilden einen Wahlvorstand für einen Wahlbezirk, das heißt für ein Wahllokal oder einen Briefwahlbezirk. Der Wahlvorstand besteht aus dem Wahlvorsteher, dem stellvertretenden Wahlvorsteher, dem Schriftführer und seinem Stellvertreter sowie Beisitzern. Am Wahltag unterstützen und überwachen die Wahlhelfer die Stimmabgaben, sorgen für Ruhe und Ordnung im Wahlraum und dafür, dass das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt.
Sie beschließen über die Gültigkeit und Ungültigkeit von Stimmen und ermitteln das Wahlergebnis im Wahlbezirk ab 18 Uhr. Wahlhelfer, die in einem Briefwahlbezirk eingesetzt sind, zählen die Stimmen der Briefwähler und stellen auch dort das Wahlergebnis fest.
Je nach Funktion im Wahlvorstand übernehmen Wahlhelfer spezielle Aufgaben:
Die Tätigkeit als Wahlhelfer in einem Wahlvorstand beginnt um 7 Uhr und endet nach der Auszählung der Stimmen etwa zwei Stunden nach Schließung der Wahllokale. Zwischen 8 und 18 Uhr sind die Wahllokale geöffnet.
Pausen zwischendurch sind in Absprache mit den anderen Wahlhelfern möglich, das Wahllokal bleibt selbstverständlich geöffnet. Für ihren Einsatz erhalten Wahlhelfer als Entschädigung ein Erfrischungsgeld, das je nach Bundesland unterschiedlich hoch ausfällt. (sq/09.07.2013)