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Bundeswahlleiter Roderich Egeler bei der Bekanntgabe der Wahlbeteiligung bis 14 Uhr. © DBT/Arndt Oehmichen
41,4 Prozent der Wahlberechtigten haben am Sonntag, 22. September, bis 14 Uhr ihre Stimmen abgegeben. Bundeswahlleiter Roderich Egeler hat diesen Zwischenstand auf Grundlage der Wahlbeteiligung in 3.000 ausgewählten Stimmbezirken für ganz Deutschland ermittelt. Nicht berücksichtigt sind dabei die abgegebenen Stimmen der Briefwähler, wie Egeler am Sonntag gegen 15.30 Uhr im Reichstagsgebäude bekanntgab. Bei der letzten Bundestagswahl vor vier Jahren lag die Wahlbeteiligung um 14 Uhr bei 36,1 Prozent. Die Wahlbeteiligung insgesamt betrug am 27. September 2009 70,8 Prozent und stellte damit die niedrigste Wahlbeteiligung bei einer Bundestagswahl dar.
Rund 61,8 Millionen Deutsche konnten am Sonntag über die Zusammensetzung des neuen Bundestages entscheiden können, darunter etwa drei Millionen 18- bis 21-jährige Erstwähler. Die Wahllokale waren bis 18 Uhr geöffnet. Egeler rief alle Wahlberechtigten, die noch nicht gewählt haben auf, in der verbleibenden Zeit ihre Stimme abzugeben. Wo sich das Wahllokal befindet, geht aus der Wahlbenachrichtigung hervor, die die Gemeinden an die Wahlberechtigten verschickt haben und die zur Wahl mitgebracht werden musste.
Wahlbenachrichtigungen haben alle erhalten, die ins Wählerverzeichnis eingetragen sind – das sind diejenigen, die am 18. August 2013 in ihrer Gemeinde mit dem ersten Wohnsitz gemeldet waren und die übrigen Wahlvoraussetzungen erfüllen.
Wer seine Wahlbenachrichtigung verlegt oder verloren hat, musste auf das Wählen nicht verzichten – wenn er oder sie im Wählerverzeichnis steht. Diese Personen mussten sich dann allerdings mit Personalausweis, Reisepass oder Führerschein im Wahllokal ausweisen können.
Bundeswahlleiter Roderich Egeler hatte am 19. September darauf hingewiesen, dass sich strafbar macht, wer mehrfach oder ohne Wahlberechtigung wählt. Für Wahlfälschung sind eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe angedroht.
Auf der Wahlbenachrichtigung steht auch, ob der Wahlraum für Menschen mit eingeschränkter Mobilität barrierefrei zugänglich ist. Wer sehbehindert oder sonst nicht in der Lage ist, den Stimmzettel zu kennzeichnen, zu falten und in die Wahlurne zu werfen, konnte sich helfen lassen, etwa von Mitgliedern des Wahlvorstandes im Wahllokal.
Wer sich für die Briefwahl entschieden hatte, musste den Wahlbrief so rechtzeitig wegschicken, dass dieser am Wahlsonntag bis 18 Uhr bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Adresse eingegangen ist.
Deutschland war am Sonntag in rund 80.000 Urnen- und etwa 10.000 Briefwahlbezirke eingeteilt. Das bedeutet, dass es ungefähr 90.000 Wahlvorstände gibt, die sich aus den insgesamt etwa 630.000 ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern rekrutieren. Der Wahlvorstand setzt sich aus dem Wahlvorsteher, seinem Stellvertreter und aus drei bis sieben Beisitzern zusammen.
In den 299 deutschen Wahlkreisen bewarben sich 4.451 Kandidaten um die Erststimme der Wähler. Direkt in den Bundestag gewählt ist jeweils der Kandidat mit der höchsten Stimmenzahl. Zugleich warben 34 Parteien um die Zweitstimmen der Wähler. Ins Parlament ziehen allerdings nur Parteien ein, die mindestens fünf Prozent der Zweitstimmen auf sich vereinigen oder in mindestens drei Wahlkreisen einen direkt gewählten Kandidaten vorweisen können.
Die Ergebnisse laufen in der Wahlnacht beim Bundeswahlleiter zusammen. Mit dem vorläufigen amtlichen Endergebnis wird am Montag, 23. September, in den frühen Morgenstunden gerechnet. .
Über die gewählten Abgeordneten informieren www.bundestag.de und die Bundestags-App für Smartphones und Tablets nach und nach ab 20 Uhr, nicht jedoch über Hochrechnungen. Ergebnisse aus den Wahlkreisen sind ab etwa 21 Uhr abrufbar. Wer über die Landeslisten der Parteien in den Bundestag einziehen kann, wird voraussichtlich erst am frühen Montagmorgen feststehen. (vom/22.09.2013)