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Im Wahljahr 2013 hat der Bundestag bis zur Sommerpause noch ein umfangreiches Beratungsprogramm bewältigt. Das Parlament brachte unter anderem die bessere rechtliche Situation von Vätern, den Ausbau von Kitaplätzen und die Markttransparenz an Tankstellen auf den Weg. Die Rettung des Euro war auch 2013 ein politischer Schwerpunkt, mit Zypern als europäischem Problemkind. Kontrollmechanismen gegen Finanzkrisen standen erneut auf der Tagesordnung. Als eine der letzten Maßnahmen verabschiedete der Bundestag ein Hilfspaket für die Opfer der Flutschäden in Deutschland.
Einen nationalen Solidaritätsfonds "Aufbauhilfe" hat der Bundestag Ende Juni beschlossen (17/14078). Das Sondervermögen wurde vom Bund mit acht Milliarden Euro ausgestattet, bestimmt für Privathaushalte und Unternehmen sowie für den Wiederaufbau der Regionen, die durch das Hochwasser im Mai und Juni geschädigt worden sind.
Mit zwei Gesetzen stärkten die Abgeordneten die Rechte von Vätern. Mit einer Reform des Sorgerechts im Januar erhalten nicht verheiratete Väter die Möglichkeit, die elterliche Mitsorge zu erlangen, auch wenn die Mutter sich dagegen sträubt (17/12198).
Das Gesetz zur Stärkung der Rechte des leiblichen Vaters (17/12163, 17/13269) vom April steht einem biologischen Vater neuerdings ein Umgangs- und Auskunftsrecht zu, wenn sein Kind mit den rechtlichen Eltern lebt und er zu seinem Kind keine enge persönliche Beziehung aufbauen konnte.
Ehegattensplitting gilt nun auch für Lebenspartnerschaften. Der Bundestag änderte im Mai das Einkommensteuergesetz (17/13870), nachdem das Bundesverfassungsgericht die Ungleichbehandlung von Verheirateten und eingetragenen Lebenspartnern für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt hatte.
Der Bundestag hat im Januar 2013 beschlossen, den steuerlichen Grundfreibetrag für das verfassungsrechtlich gebotene Existenzminimum anzuheben. 2014 erhöht sich der Grundfreibetrag von 8.130 Euro auf 8.354 Euro (17/8683, 17/9201, 17/9202, 17/9644, 17/11842). Die steuerfreie Übungsleiterpauschale wurde von 2.100 auf 2.400 Euro jährlich angehoben, die Ehrenamtspauschale von 500 auf 720 Euro, beides rückwirkend zum 1. Januar 2013 (17/12123). Die Aufbewahrungspflicht steuerrelevanter Unterlagen hat der Bundestag rückwirkend zum 1. Januar 2013 auf acht Jahre und ab 1. Januar 2015 auf sieben Jahre verkürzt (17/13082).
Systemrelevante Kreditinstitute sind nach einem Beschluss des Bundestages verpflichtet, Sanierungspläne für den Krisenfall zu erstellen (17/12601, 17/13035, 17/13523, 17/13539). Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht soll Abwicklungspläne erstellen und vorbeugende Maßnahmen treffen. Zudem sind spekulative Geschäfte und Geschäfte mit Hedgefonds, wenn sie einen bestimmten Grenzwert überschreiten, innerhalb eines Kreditinstituts verboten.
Mitte Juni setzte das Parlament eine EU-Verordnung um, die der Europäischen Zentralbank (EZB) besondere Aufgaben in der Aufsicht über Kreditinstitute überträgt (17/13470). Somit sollen Aufsichtsstandards in allen teilnehmenden EU-Staaten durchgesetzt und bisher nationale Aufgaben in der Bankenaufsicht auf die EZB verlagert werden, zum Beispiel die Einhaltung von Kapital-, Liquiditäts- und Governance-Anforderungen.
Am 31. Januar stimmten die Abgeordneten der Umsetzung des von 25 EU-Staaten beschlossenen Fiskalvertrags (17/12058) zu. Die für Deutschland zulässige Obergrenze für das strukturelle Finanzierungsdefizit von 0,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts wird im Haushaltsgrundsätzegesetz festgeschrieben.
Am 18. April beschloss der Bundestag die Finanzhilfe für Zypern (17/13060), die für den Inselstaat neun Milliarden Euro aus dem Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) zur Verfügung stellt.
Der Bundestag stimmte am 16. Mai dem Vertrag über den Beitritt Kroatiens zur Europäischen Union (17/11872) zu. Kroatien wurde zum 1. Juli das 28. EU-Mitglied, alle anderen EU-Staaten hatten den Vertrag bis dahin ratifiziert.
Der Bundestag beschloss im November die Verlängerung der Bundeswehreinsätze im westsudanesischen Darfur (18/72 ) und im Südsudan (18/71). Ebenfalls um ein weiteres Jahr verlängert wurden zuvor die Einsätze im Libanon (17/14161), in Mali (17/13754), im Kosovo (17/13661) und der Antipirateneinsatz am Horn von Afrika (17/13111).
Das bis zu 4.400 Soldaten und Soldatinnen umfassende Afghanistan-Mandat (17/11685) wurde, nach namentlicher Abstimmung wie bei allen Auslandseinsätzen der Bundeswehr, bis Ende 28. Februar 2014 verlängert.
Einstimmig hat der Bundestag am 27. Juni den Vertrag der Vereinten Nationen über den Waffenhandel (17/13708) ratifiziert. Der Vertrag soll den internationalen Handel mit konventionellen Rüstungsgütern durch rechtlich bindende und weltweit einheitliche Mindeststandards regulieren.
Einer Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (17/12390, 17/12746) stimmte der Bundestag im März zu. Betreiber öffentlicher Tankstellen müssen bei jeder Änderung ihrer Preise diese in Echtzeit an die Markttransparenzstelle beim Bundeskartellamt übermitteln. Von dort dürfen die Preise an Verbraucherportale im Internet weitergeben werden.
Ebenfalls im März beschloss das Parlament die Neuregelung der so genannten Bestandsdatenauskunft (17/12034, 17/12879). Das Gesetz erleichert Sicherheitsbehörden, bei Telekommunikationsanbietern Namen und Adressen von Kunden, auch Passwörter, PIN-Nummern sowie Internetprotokoll-Adressen, zu erhalten.
Am 1. März änderte der Bundestag das Urheberrechtsgesetz (17/11470, 17/12534). Damit wird Presseverlegern das ausschließliche Recht eingeräumt, Presseerzeugnisse oder Teile davon zu gewerblichen Zwecken im Internet zu veröffentlichen. Dienste, die Inhalte aufbereiten, ist nur die Verwendung einzelner Wörter oder kleinster Textausschnitte erlaubt. Der Schutz erlöscht ein Jahr nach Veröffentlichung.
Die Dauer des Urheberrechtsschutzes für Musikkompositionen mit Text sowie für Rechte ausübender Künstler und von Tonträgerherstellern wurde von 50 auf 70 Jahre verlängert. (17/13270).
Zusätzliche Gelder für den Ausbau der Kindertagesbetreuung bewilligte der Bundestag im Januar (17/12057, 17/12217). Der Bund beteiligt sich 2013 und 2014 mit 580,5 Millionen Euro an den Investitionen. Statt der ursprünglich rund 750.000 Betreuungsplätze für Kinder unter drei sollen insgesamt 780.000 Plätze entstehen. Der Bundestag modifizierte diesen Beschluss im November dahingehend, dass die Mittel für die zusätzlichen Kita-Plätze zum Teil auch noch 2015 und 2016 ausgegeben werden können.
Verringert hat der Bundestag die gesetzlich erlaubt Abgabe von Antibiotika an Tiere. Zugleich wurden die Mitteilungspflichten des Tierhalters zu verabreichten Antibiotika erweitert (17/14121). (sq/23.12.2013)