Disziplinarverfahren im Feldlager Mazar

Verteidigung/Antwort - 09.01.2014

Berlin: (hib/PK) Im größten deutschen Bundeswehrfeldlager Mazar-i-Scharif in Afghanistan ist es in den vergangenen Jahren vergleichsweise häufig zu Verstößen gegen die geltenden Alkoholregelungen gekommen. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/245) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/78) berichtet, sind von 2008 bis einschließlich 2013 an dem Standort 93 entsprechende Disziplinarmaßnahmen angeordnet worden. Fälle übermäßigen Alkoholkonsums würden allerdings nicht gesondert erfasst.

Zum Vergleich: Im selben Zeitraum wurden am Bundeswehrstandort Kunduz 21 Disziplinarmaßnahmen „wegen Verstoßes gegen die befohlenen Regelungen zum Konsum alkoholischer Getränke“ ausgesprochen, in Faizabad zehn und in Kabul elf, wie aus der Antwort weiter hervorgeht.

An den Bundeswehrstandorten in Afghanistan wird Alkohol nach bestimmten Regeln ausgegeben. So gilt beispielsweise eine Höchstabgabemenge, zudem wird kein Schnaps verkauft. Im Jahr 2012 wurden den Angaben zufolge an den deutschen Standorten im Land rund 630.000 Liter Bier und rund 49.000 Liter Wein oder Sekt ausgereicht. 2010 waren es rund 1,3 Millionen Liter Bier und rund 50.000 Liter Wein und Sekt. Für 2013 lagen noch keine kompletten Angaben vor. Alkoholika werden auf den Stützpunkten aber nicht nur an Bundeswehrangehörige verkauft, sondern auch an Soldaten anderer Nationen, Firmenvertreter oder Besucher.

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